Welche Rechtsform wähle ich für mein neu gegründetes Unternehmen? Mit dieser essenziellen Frage ist praktisch jede Gründerin und jeder Gründer schon ganz am Anfang ihres bzw. seines Unternehmerlebens konfrontiert. Aber was heißt "Rechtsform" eigentlich? Sie ist das juristische Fundament eines Unternehmens, mit dem etliche rechtliche Dinge festgelegt werden: Beispielsweise welche Haftungen sich für das Unternehmen selbst und die Eigentümerinnen und Eigentümer ergeben. Oder wie viel Kapital für die Gründung nötig ist? Oder welche Vorgaben, z. B. hinsichtlich der Buchhaltung, auferlegt werden.
Welche Rechtsform nun wirklich richtig bzw. optimal ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, denn jede Gründung hat ihre individuellen Vorzeichen. Was für die einen Gründer besonders vorteilhaft und attraktiv ist, kann für andere unpraktisch und nachteilig sein – selbst wenn sich die Fälle auf den ersten Blick ähneln.
Also, was tun? Man sollte immer jene Rechtsform wählen, die bestmöglich zur individuellen Situation bei der Gründung passt. Und sich vor der Entscheidung bestmöglich darüber im Klaren sein, was diese hinsichtlich Haftung, Vertretungsbefugnissen, Kapitaleinsatz, Gründungskosten und Steuern etc. bedeutet.
Was sich immer empfiehlt! Bei der Wahl der Rechtsform auf einen Rechtsbeistand zu setzen.
Blickt man in die Gründungslandschaft Österreichs, dann werden vor allem Unternehmen mit folgenden Rechtsformen gegründet: Einzelunternehmen, Einpersonenunternehmen (EPU), Offene Gesellschaft (OG), Kommanditgesellschaft (KG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Auf diese wollen wir nun einen Blick werfen.
Einzelunternehmen
Da bei der Gründung eines Einzelunternehmens keine Kapitaleinlage benötigt wird, ist sie in dieser Rechtsform sehr günstig, einfach und schnell. Die Haftung des Einzelunternehmers ist unbeschränkt, das heißt, er/sie haftet auch mit seinem/ihrem gesamten Privatvermögen. Im Falle einer Insolvenz des Unternehmens kann somit das gesamte private Vermögen zur Deckung der Forderungen von Gläubigern herangezogen werden. Ein beträchtliches Risiko, das nicht zu unterschätzen ist. Einzelunternehmer müssen übrigens nicht alleine arbeiten, denn trotz des Namens der Rechtsform kann er/sie auch viele Angestellte haben.
Einpersonenunternehmen (EPU)
Einpersonenunternehmen sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die ohne unselbstständig Beschäftigte (auch ohne geringfügig Beschäftigte) arbeiten. Die EPU ist eine besonders beliebte Rechtsform in Österreich, da sie eine schnelle, unkomplizierte Gründung und viel Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit verspricht. Der Nachteil entspricht dem des Einzelunternehmens: Man haftet unbeschränkt mit seinem gesamten Betriebs- und Privatvermögen!
Offene Gesellschaft (OG)
Die offene Gesellschaft funktioniert prinzipiell wie das Einzelunternehmen mit einem zentralen Unterschied: Es können mehrere Personen am Unternehmen beteiligt sein. Das heißt: Eine OG kann zu 50 Prozent einer Person A und zu 50 Prozent einer Person B gehören. Die Haftung entspricht der von Einzelunternehmen.
Eine offene Gesellschaft kann, außer sie macht sehr hohe Umsätze, mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung geführt werden. Das bedeutet, dass keine Bilanzerstellung nötig ist, womit sie etwas günstiger und unkomplizierter ist als eine GmbH.
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei einer KG schließen sich zumindest zwei (auch juristische) Personen zu einem Unternehmen zusammen – und es gibt Komplementäre und Kommanditisten. Die Komplementäre haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen – und das solidarisch und nicht anteilsmäßig, was heißt: jeder für die gesamte Schuld. Die Kommanditisten – die mit ihrer Pflichteinlage an der KG beteiligt sind – haften nur bis zu einem bestimmten Betrag, nämlich der Haftsumme, die im Firmenbuch eingetragen ist.
Diese KG bietet sich beispielsweise dann an, wenn es Personen gibt, die aktiv im Unternehmen mitarbeiten und andere, die nicht aktiv im Tagesgeschäft tätig sind, sondern nur Kapital einbringen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft mit einem sogenannten Stammkapital, das in Österreich mit 35.000 Euro festgesetzt ist. Das Stammkapital bildet sich aus den Stammeinlagen, das sind die Beiträge der einzelnen Gesellschafter der GmbH. Bei der Gründung muss tatsächlich nur die Hälfte des Stammkapitals einbezahlt werden. Bei einer gründungsprivilegierten GmbH müssen sogar nur 5000 Euro gleich einbezahlt werden. In diesem Fall muss jedoch das Kapital nach und nach aufgestockt werden, sodass spätestens nach zehn Jahren dann wirklich die 17.500 Euro hinterlegt sind.
Eine GmbH ist eine sogenannte juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden. Ihr großer Vorteil besteht darin, dass die Haftung beschränkt ist – und zwar auf die Stammeinlage in Höhe von 35.000 Euro. Das Privatvermögen der Gesellschafter wird bei Insolvenz nur in Ausnahmefällen herangezogen. Nicht zuletzt wegen der beschränkten Haftung ist diese Rechtsform besonders beliebt.
An einer GmbH können beliebig viele Personen beteiligt sein. Für ihren Betrieb ist eine doppelte Buchhaltung und eine jährliche eine Bilanz vonnöten.
Fazit
Die Auswahl der optimalen Rechtsform bei einer Unternehmensgründung ist eine äußerst wichtige, sensible und manchmal auch recht schwierige Angelegenheit. Deswegen sollte man dabei unbedingt auf den Rat von Profis in Rechtsfragen zurückgreifen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil eine nachträgliche Änderung der Rechtsform mit großem Aufwand verbunden ist.
Entstanden in Kooperation mit der Steiermärkischen Rechtsanwaltskammer.