UNICEF Österreich launcht heute den ersten allumfassenden Online-Erbrechner in Österreich und unterstreicht damit auch europaweit seine Rolle als Innovator. Kostenlos und anonym kann berechnet werden, wer aktuell erben würde und wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat. In wenigen Schritten kann man sich einfach Klarheit über den eigenen Nachlass verschaffen.
Der neue UNICEF Österreich Online-Erbrechner* richtet sich an Personen, die ihr Erbe gerne geordnet wissen. Jede/r kann mühelos, anonym und kostenlos berechnen, wie die Aufteilung der eigenen Verlassenschaft inklusive Pflichtteile gesetzlich geregelt ist.
Peter Danek, UNICEF Österreich Testamentsspenden, betont: „Das Thema Erbrecht betrifft uns alle früher oder später. Nicht nur in Patchworkfamilien ist die gefühlte Verwandtschaft oft eine andere als die juristische. Um die eigenen Wünsche beim Erbe verwirklichen zu können, muss ein Testament verfasst werden.“
Erbrecht in Österreich oft kompliziert
Ohne gültiges Testament gilt in Österreich die gesetzliche Erbfolge. Sie ist nicht verpflichtend, sondern rein für den Ablebensfall ohne Testament gedacht. Auch mit einem Testament kann allerdings nicht frei über das Erbe verfügt werden. Gewisse Angehörige wie Kinder oder EhepartnerInnen haben das Recht auf einen Pflichtteil.
Persönliche Lebenswege bestehen heutzutage häufig aus mehreren Partnerschaften mit oder ohne Kind oder Kindern und sind häufig auch mit einer komplexen Familienstruktur verbunden. Eine Berechnung des Erbes war in diesen Fällen bisher oft aufwendig und kompliziert. Bereits vorhandene Online-Erbrechner in Europa sind weder detailliert noch für Laien verständlich oder nehmen konkreten Bezug auf das österreichische Erbrecht.
Wer würde welchen Anteil von mir erben?
Der UNICEF Online-Erbrechner ermöglicht es durch den hohen Detailgrad und die technisch moderne Aufbereitung, sich mit geringem Zeitaufwand Klarheit über die aktuelle gesetzliche Regelung des eigenen Erbes zu verschaffen.
Die Bedienung ist einfach. Mit Fragen und Antworten zum Anklicken leitet der Erbrechner Schritt für Schritt durch die persönliche Familiensituation. Nach Abfrage der Angehörigen, die als gesetzliche Erben in Frage kommen, ermittelt der Erbrechner jene Angehörigen, die Anspruch auf einen Pflichtteil haben. Diese Personen dürfen im Testament nicht übergangen werden. Optional kann eine Summe des Erbes in Euro angegeben werden. Lässt man dieses Feld frei, wird das Ergebnis prozentuell aufgeteilt dargestellt. Das Ergebnis des Erbrechners veranschaulicht die Pflichtteile und Erbteile von gesetzlichen Erben. Natürlich können auch Szenarien durchgespielt werden für den Fall, dass sich die familiäre Situation in Zukunft verändert.
Zusätzlich erklärt die innovative Website auch klar und verständlich die wichtigsten Grundbegriffe des Erbrechts.
Glück hinterlassen – Testamentsspenden
Immer häufiger möchten Menschen zum Abschied Gutes tun und nehmen eine Spende zugunsten von Kindern in Not in ihr Testament auf. UNICEF Österreich informiert aus diesem Grund ausführlich über Testamentsspenden, um UnterstützerInnen eine gut fundierte Entscheidung zu ermöglichen, mit dem Grundprinzip, diese Entscheidung keinesfalls zu beeinflussen.
Jede Spende rettet Kinderleben, ermöglicht Bildung oder beschützt ein Kind. Daher werden Spenden mit Sorgfalt und Respekt behandelt. Auch ohne dass UNICEF Erbe wird, können UnterstützerInnen durch ein Vermächtnis Glück für Kinder hinterlassen. Eine Testamentsspende soll auch niemals zu Lasten der eigenen Familie gehen.
* Der UNICEF-Österreich Erbrechner kann eine professionelle Rechtsberatung nicht ersetzen. UNICEF Österreich empfiehlt für die Regelung des eigenen Erbes eine/n NotarIn oder Anwalt/Anwältin zu konsultieren.