"Die staatliche Ausbildung zum Medizinischen Masseur ist mit einem Gesetz aus dem Jahr 2002 geregelt. Wir sind schon seit Jahren im Gespräch mit den Gesetzgebern mit der Bitte, auch E-Learning und Blended-Learning zu ermöglichen. Bisher konnte jedoch keine entsprechende gesetzliche Regelung umgesetzt werden.

Am 16. März kam die Information, wir mögen diese Ausbildung ab Montag auf E-Learning umstellen. In der Theorie eine großartige Sache, nur lässt sich die hohe Qualität unseres Unterrichts mit solch kurzer Vorbereitung nicht anbieten. Für manchen Anbieter mag es reichen, Textdateien per Mail zu verschicken, mit der Anweisung an die Schüler, sie mögen bestimmte Kapitel ausarbeiten. Uns ist das zu wenig.

Wir würden gerne eine sinnvolle E-Learning- und Blended-Learning-Version in diesem Bereich ausarbeiten, das setzt aber voraus, dass diese auch in Zukunft eingesetzt werden darf. Es zeigt sich, durch eine moderne, der aktuellen Technik zugewandte, Einstellung lassen sich wertvolle Chancen nutzen. Wir hoffen, dass die Gesetzgeber dazulernen und das E-Learning in der Ausbildung zum Med. Masseur nicht nur für die Dauer der Krise forcieren, sondern nun das 18 Jahre alte Gesetz den technischen Gegebenheiten entsprechend anpassen.“
Ilse Bergler, PT, und Dr. Josef Bergler

Der Geschäftsleiter des Ausbildungszentrums  für Gesundheitsberufe Dr. Bergler, Dr. Josef Bergler
Der Geschäftsleiter des Ausbildungszentrums für Gesundheitsberufe Dr. Bergler, Dr. Josef Bergler © ALEXANDRA LUTTENBERGER