Leistbares Wohnen und die eigenen vier Wände sind für die meisten Kärntnerinnen und Kärntner nach wie vor das wichtigste Ziel in der Lebensplanung. Durch das neue Wohnbauförderungsgesetz wird dieser Wunsch erleichtert. Das alte Wohnbauförderungsgesetz beinhaltete zu viele Auflagen und Vorschriften, die den Bau verteuerten - für den privaten Häuslbauer so wie im Sozialbau. Viele haben die Wohnbauförderung deswegen gar nicht in Anspruch genommen.
Daher hat die Kärntner Volkspartei im Landtag jetzt das WohnBAUförderungsgesetz vereinfacht. Statt vieler Auflagen stehen nun wieder die Schaffung und die Sanierung von Eigentum im Vordergrund. Außerdem kommen die Menschen mit weniger Aufwand zur Förderung. Das ist ein echtes Paket für den ländlichen Raum, wo das Hausbauen die Grundlage gegen Abwanderung ist.
Aber auch die Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnbau wurden verändert: weniger Auflagen und weniger Zwangsmaßnahmen für den Bau, die alles nur unnötig verteuerten. Nur wenn man kostengünstig baut, schafft man leistbare Wohnungen. Trotzdem ist die Qualität zu sichern.
Das ist der Weg der Kärntner Volkspartei: Eigentum ermöglichen und forcieren, den ländlichen Raum absichern, leistbares Wohnen ermöglichen. Das schafft Unabhängigkeit für die Menschen. Außerdem bleibt der Wirtschaftskreislauf in Schwung, denn die Bautätigkeit hat auch mehr Arbeitsplätze zur Folge. Hausbau und Sanierungen von bestehendem Wohnraum sind wichtige Impulsgeber für die regionale Bauwirtschaft, für die heimische Beschäftigung, für Einkommen und Wohlstand.