Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit ist seit mehr als 30 Jahren im Gleichbehandlungsgesetz verankert. Trotzdem liegt österreichweit nach wie vor ein Einkommensunterschied von 16,6 Prozent vor. Solange in Österreich allerdings die Kultur herrscht, über Gehälter nicht zu sprechen, können Lohnunterschiede nicht beseitigt werden. Mehr Einkommenstransparenz ist dabei ein zentraler Schlüssel.
Insbesondere für Frauen ist eine transparente Lohnkultur von großem Wert. Auch wenn alle objektiven Faktoren wie Ausbildung, Branche, Berufserfahrung herausgerechnet werden, bleibt nachweislich ein Einkommensunterschied, der nur auf das Geschlecht zurückzuführen ist. Mit diesem Ziel haben alle EU-Mitgliedsstaaten die Richtlinie zur Stärkung der Lohntransparenz im Juni 2023 beschlossen und alle Mitgliedsstaaten sind nun verpflichtet, diese Richtlinie innerhalb von drei Jahren, also bis Juni 2026, umzusetzen.
Nach Umsetzung der Richtlinie haben alle Arbeitnehmer:innen einen eigenständigen Auskunftsanspruch über das durchschnittliche Entgelt von Vergleichsgruppen, aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Bereits jetzt müssen Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeiter:innen alle zwei Jahre Einkommensberichte erstellen, darin werden Durchschnitts- und Medianeinkommen von Frauen und Männern angeführt.
Das Problem ist jedoch, dass nur rund ein Viertel der Beschäftigten weiß, dass es diese Einkommensberichte überhaupt gibt. Liegen Einkommensunterschiede vor, so haben Arbeitnehmerinnen die Möglichkeit, sich an ihre Arbeiterkammer zu wenden.