Was auf sie zukommen würde, dürfte die Mutter schon geahnt haben. Denn vor einigen Jahren wurde die beschäftigungslose Frau bereits zu einer zweimonatigen, unbedingten Haftstrafe verurteilt. Der Grund: Sie hatte jahrelang den Kindesunterhalt für ihre beim Kindsvater lebende Tochter nicht bezahlt. Nun stand sie erneut wegen des Delikts der Unterhaltspflichtverletzung vor Gericht. Das allerdings auch erst im zweiten Anlauf, den ersten Termin für die Hauptverhandlung am Bezirksgericht Voitsberg hatte die Angeklagte einfach verstreichen lassen. Was natürlich nicht ohne Folgen blieb: Zum neuen Termin wurde die Frau von der Polizei vorgeführt.