Wann enden welche Maßnahmen?

Mit 30. April enden

  • die Maskenpflicht in Spitälern, Alten- und Pflegeheimen und in Arztpraxen
  • die Risikogruppenfreistellung

Am Donnerstag hat das Gesundheitsministerium das "Covid-19-Überführungsgesetz" in Begutachtung geschickt, mit dem die Coronamaßnahmen schrittweise beendet werden. Die Begutachtungsfrist läuft bis 3. Mai. Danach könnten noch Anpassungen vorgenommen werden. Laut dem Entwurf enden mit 30. Juni:

  • die Meldepflicht bei einer Covid-19-Erkrankung
  • die Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete
  • sämtliche Corona-Krisenstäbe und -Gremien
  • kostenlose Tests für Symptomlose

Wo kann ich mich testen lassen?

Gratis-Tests werden ab 1. Juli nur noch bei Ärztin oder Arzt durchgeführt, um weitere Behandlungsschritte abzuklären und etwa Medikamente gegen Covid-19 zu verschreiben. Dabei sollen allgemein Antigentests zum Einsatz kommen. Wer sich auf Verdacht testen möchte, wird das künftig selbst bezahlen müssen. Zu erwarten ist, dass neben der Nachfrage auch die Verfügbarkeit sinkt, wenn der Staat nicht mehr für die Kosten einspringt.

Wo kann ich mich impfen lassen?

Das Wichtigste vorweg: Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus bleibt auch nach dem 1. Juli kostenlos. Impfen lassen kann man sich im niedergelassenen Bereich, etwa bei der Hausärztin oder dem Hausarzt. Zusätzlich sollen wie schon jetzt etwa bei der Influenza vor allem im Herbst und Winter eigene Impfstellen, Impfbusse oder mobile Impfteams ein zusätzliches Angebot schaffen. Länder und Gemeinden erhalten hierfür Zweckzuschüsse, das Gesundheitsministerium rechnet mit 23,4 Millionen Euro.

Kann ich bestraft werden, wenn ich zum Selbstschutz eine FFP2-Maske trage?

Verbotene Gesichtsverh�llung
Verbotene Gesichtsverh�llung © APA

Nein. Zwar gilt das Verhüllungsverbot und keine Maskenpflicht mehr, es müsse sich aber "grundsätzlich niemand in Österreich Sorgen machen, wegen des Tragens einer medizinischen Schutzmaske zum Schutz vor der Coronainfektion, eventuell gegen das Verhüllungsverbot zu verstoßen", teilt das Innenministerium mit: Der Schutz der eigenen Gesundheit und jener der Mitmenschen habe "definitiv Priorität gegenüber dieser Verwaltungsmaterie". Ohnehin sind medizinische Schutzmasken bei Bedarf eine erlaubte Form der Gesichtsverhüllung.

Wie wird das Infektionsgeschehen überwacht?

Jeder fünfte positive Antigentest soll künftig mittels PCR-Test nachgeprüft werden, damit eine Sequenzierung zur Feststellung neuer Virusvarianten möglich ist. Auch das Abwassermonitoring in derzeit 48 Kläranlagen soll fortgesetzt und im Epidemiegesetz verankert werden. Außerdem sollen schrittweise weitere Erkrankungen wie Schwere Akute Respiratorische Infektionen (SARI) und Akute Respiratorische Infektionen (ARI) mit überwacht werden. Für wissenschaftliche Zwecke sollen bereits vorhandene Coronadaten auch nach dem 30. Juni eine begrenzte Zeit lang verarbeitet werden dürfen. Beendet wird hingegen etwa das Hospitalisierungsregister.

Werden Coronastrafen zurückgezahlt?

Wohl kaum. Es gibt derzeit keine Rechtsgrundlage, um schon rechtskräftig bezahlte Strafen zurückzuzahlen. Bei jenen Verordnungen, die der VfGH später aufhob, spießt es sich an der Umsetzbarkeit: Etwa bei Organstrafen, die die Polizei an Ort und Stelle aussprach, liegen vermutlich gar nicht alle Namen und Daten vor, um das Geld zurückzuüberweisen. Eigene Fonds wie in Niederösterreich, wo ÖVP und FPÖ Coronastrafen zurückzahlen wollen, sieht etwa Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker kritisch: "Dass ein Staat Strafen übernehmen soll, die er selbst ausgesprochen hat, finde ich seltsam. Es wirkt nicht ganz gerecht."