In Österreich könnten bald deutlich mehr Verbrechen verjähren – und somit ohne Strafen enden. Denn bisher wird die Zeit ab der ersten Einvernahme als Beschuldigter oder anderer Strafverfolgungsmaßnahmen bis zum Urteilsspruch vor Gericht von der Verjährungsfrist ausgenommen. So können Beschuldigte – anders als etwa in Italien – Verfahren nicht durch endlos viele Einsprüche bis zur Verjährung hinauszögern. Das könnte sich mit einem Schlag ändern.
Maximilian Miller