Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) darf die auf Basis einer Anordnung 2022 im Bundeskanzleramt sichergestellten Daten auswerten. Das hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, wie der „Standard“ in seiner Onlineausgabe berichtet. Die Sicherstellungsanordnung war im Zusammenhang mit der ÖVP-Umfragen-Affäre und dem sogenannten „Beinschab-Tool“ ergangen. Dagegen hatte zuletzt eine Kabinettsmitarbeiterin Beschwerde eingelegt.

Bereits unmittelbar nach dem Ergehen der Sicherstellungsanordnung hatte bereits das Bundeskanzleramt aus grundsätzlichen rechtlichen Überlegungen Rechtsmittel dagegen erhoben, die Daten aber dennoch aufbereitet. Diese wurden im Juni 2023 aufgrund einer weiteren Sicherstellungsanordnung vom Bundeskanzleramt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft übergeben. Sie konnten aber vorerst nicht ausgewertet werden.

Mitarbeiter von Kurz sollen laut WKStA massenhaft Mails gelöscht haben

Die Sicherstellungsanordnung umfasst unter anderem alle Daten auf E-Mail-Postfächern und persönlich zugeordneten Laufwerken sowie eOffice-Dokumente von sämtlichen Mitarbeitern des Bundeskanzleramtes, die zwischen 19. Dezember 2017 und 6. Oktober 2021 etwa im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit bzw. in der Stabsstelle für strategische Kommunikation tätig waren. Die WKStA hatte ihre Sicherstellungsanordnung vom August 2022 damit begründet, dass frühere enge Mitarbeiter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) massenhaft E-Mails gelöscht und ihre Handys getauscht hätten und ihr dadurch möglicherweise der Zugriff auf Beweismaterial entzogen worden sei.

In der Inseraten- und Umfragen-Affäre ermittelt die WKStA seit 2021. Dabei sollen mit Steuergeld aus ÖVP-geführten Ministerien Umfragen bezahlt und in Medien platziert worden sein. Profitiert haben sollen davon Ex-Kanzler Kurz und die ÖVP.