Die Verordnung des Gesundheitsministeriums, die die Corona-Quarantäne durch Verkehrsbeschränkungen für Infizierte ersetzt, sorgt weiterhin für Verwirrung und Kritik. So hatte Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Dienstag fälschlicherweise behauptet, dass infizierte Kinder den Kindergarten mit Maske betreten dürften. Rasch musste der Minister zurückrudern.

Unklar blieb, wer Kinder, die zwar einen positiven Test aufweisen, aber nicht krank sind, dann betreuen soll. Das Arbeitsministerium stellte nun in einer Stellungnahme klar: Zur notwendigen Betreuung positiv getesteter Kinder haben Eltern auch weiterhin einen Rechtsanspruch auf Dienstfreistellung und Fortzahlung des Entgelts. Die Dauer beträgt maximal eine Woche, in Sonderfällen seien auch zwei Wochen diskutiert worden, so das Ressort von Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP).

Ringen um Sonderbetreuungszeit

Die Dienstfreistellung steht pro Anlassfall zu. "Die Betreuung durch die Eltern muss aber unbedingt erforderlich sein, etwa weil sonst keine anderen zumutbaren Betreuungsmöglichkeiten zu finden waren", betont das Ministerium. Der Rechtsanspruch ergibt sich aus arbeitsrechtlichen Regelungen und ist kein expliziter Corona-Anspruch. 

Müssen also etwa Großeltern auf infizierte Kinder aufpassen, bevor der Arbeitgeber freistellen muss? Das sei nicht ausjudiziert, die Betreuung müsse aber zumutbar sein, erklärt die Arbeitsrechtsexpertin Katharina Körber-Risak. Dass Risikogruppen auf Infizierte aufpassen müssen, falle da wohl kaum darunter.

Ob nach den Schulferien die Sonderbetreuungszeit wieder eingeführt wird, prüft das Ministerium zurzeit. Immerhin gilt für Infizierte ab 1. August auch ein Betretungsverbot für Volksschulen. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) fordert, dies lieber früher als später wieder einzuführen. "Ohne diesen Rechtsanspruch, um Kinder daheim betreuen zu können, werden vor allem Arbeitnehmerinnen sonst wieder zu Bittstellerinnen", sagt ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann. "Die Bundesregierung muss Lösungen schaffen und nicht erst suchen."