Der Neubau des Hallenbades am Standort Südring ist wieder Thema im Klagenfurter Rathaus. Die Baubehörde im Magistrat hat bekanntlich im Februar des heurigen Jahres einen Antrag auf Einleitung eines UVP-Feststellungsverfahrens beim Amt der Kärntner Landesregierung gestellt. In einem solchen Verfahren wird die Frage geklärt, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig ist. Für das Hallenbad bedeutet das eine erhebliche Verzögerung - um Monate, wenn nicht sogar um Jahre.

„Mittlerweile ist belegt, dass die Einleitung des Feststellungsverfahrens unnötig war“, sagt Vizebürgermeister Philipp Liesnig (SPÖ). Das Handeln der Baubehörde habe nicht nur zu einer enormen Projektverzögerung (Fertigstellung frühestens 2027), sondern auch zu beträchtlichen Mehrkosten (aktuelle Schätzung 1,5 Millionen Euro) geführt. „Anstatt für vollumfängliche Aufklärung dieses Skandals zu sorgen, geht der politisch verantwortliche Bürgermeister Christian Scheider auf Tauchstation“, so Liesnig.

„Behörde hat richtig entschieden“

Der Angesprochene reagierte am Mittwoch, 5. Juni, mit einer Pressekonferenz. „Liesnig hat den Schwenk vom Standort Minimundus an den Südring vollzogen. Ich bin mitgegangen, weil für ein Projekt diese Größenordnung eine breite politische Mehrheit wichtig ist. Es war jedoch von Beginn an klar, dass der neue Standort größere Herausforderungen im Behördenverfahren mit sich bringt“, sagte Scheider.

Über Skype zugeschaltet war die Rechtsanwältin und Verfahrensexpertin Tatjana Katalan. „Ein Projekt ist UVP-pflichtig, wenn es den Schwellenwert von zehn Hektar oder 1500 Parkplätze überschreitet. Das ist beim Hallenbad nicht der Fall. Allerdings gibt es eine Kumulierungs-Bestimmung, wenn das Projekt selbst die Bagatellgrenze von 2,5 Hektar und gemeinsam mit bestehenden Bauten, mit denen es räumlich und sachlich im Zusammenhang steht, die Zehn-Hektar-Schwelle überschreitet. Dann ist zu prüfen, ob diese Bauten gemeinsam erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben“, erklärte Katalan. Beim Hallenbad sind das die bestehenden Einrichtungen der Sportspange.

Das Hallenbad wurde von den Stadtwerken (STW) - sie errichten das Bad für die Stadt - so eingereicht, dass die Bagatellgrenze um 147 Quadratmeter unterschritten wird. Allerdings fehlen in den Einreichunterlagen für das Projekt notwendige Flächen wie das Retentionsbecken. Ohne dieses dürfte das Hallenbad gar nicht gebaut werden - denn es liegt in einer HQ100-Zone. „Die STW konnten nicht schlüssig begründen, warum diese Flächen nicht in das Projekt aufgenommen wurden, deshalb war der Antrag auf UVP-Feststellung die richtige Entscheidung“, sagte Katalan.

Land bekommt keine Unterlagen

Das bestätigt auch Albert Kreiner, Leiter der UVP-Behörde des Landes. „Grundsätzlich könnte man es so betrachten wie der Herr Vizebürgermeister. Aber das Verfahrensrisiko wäre immens. Legt eine NGO oder ein Nachbar im gewerberechtlichen Verfahren Rechtsmittel ein, kommt es nachträglich zu einem Feststellungsverfahren. Das kann dazu führen, dass alle bisher ausgestellten Bescheide für nichtig erklärt werden“, erklärt Kreiner. Zum Stand sagt er, dass „das Verfahren steht. Es liegen mir keine Unterlagen vor. Die Frist läuft noch bis 30. Juni, ich gehe davon aus, dass die STW die Unterlagen fristgerecht einbringen werden“.