Hypo-Debakel: Einigung mit Heta-Gläubigern

Finanzminister Schelling hat mit den Heta-Gläubigern eine grundsätzliche Einigung über eine außergerichtliche Beilegung des Streits über die Heta-Verbindlichkeiten erzielt, für die das Land Kärnten haftet. Der Bund habe heute ein Memorandum of Understanding mit einer "bedeutenden Anzahl" von Heta-Gläubigern unterzeichnet, teilte das Finanzministerium am Mittwoch in der Früh mit.

Geplant ist, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues, öffentliches Angebot legt, das wie schon im Jänner 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz erfolgte. Den Heta-Gläubigern soll wie schon bisher eine Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel und 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel angeboten werden. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Mrd. Euro. Die übrigen finanziellen Mittel sollen dem KAF von Bundesseite bereitgestellt werden, wobei der Bund damit zu einem großen Teil die Erlöse aus der Heta-Abwicklung vorfinanziert.

72 Heta-Gläubiger, die eine Gesamtnominale an landesbehafteten Heta-Schuldtiteln von rund 4,938 Mrd. Euro repräsentieren, haben das MoU unterfertigt. Darunter sind Senior-Gläubiger mit einer Gesamtnominale von knapp 4,829 Mrd. Euro, das entspricht 48,7 Prozent der insgesamt von Senior-Gläubigern gehaltenen landesbehafteten Heta-Schuldtitel. Darüber hinaus sind Nachranggläubiger mit einer Gesamtnominale von 109,9 Mio. Euro erfasst, das entspricht 12,3 Prozent der von den Nachranggläubigern insgesamt gehaltenen, landesbehafteten HETA-Schuldtitel.

Bevor das KAF-Angebot gelegt werden kann, muss es eine ausreichende Anzahl von verbindlichen Annahme-Erklärungen geben - das Angebot wird für Anfang September erwartet. Das Settelment ist für Mitte Oktober geplant.

Nötige Mehrheit

Diese Heta-Gläubiger verfügen laut Memorandum of Understanding (MoU) über ausreichende Mehrheiten, um die so genannten "LockUp"-Vereinbarungen zwischen diesen Heta-Gläubigern aufzulösen oder anzupassen, um eine Annahme des Angebots für diese Heta-Gläubiger zu ermöglichen.

Man sei zuversichtlich, dass damit der Weg für eine Annahme des Angebots des Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) mit den erforderlichen gesetzlichen Mehrheiten geebnet sei, heißt es in der Aussendung des Finanzministeriums von Mittwoch weiter. Für die Annahme erforderlich ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Gesamtnominale der Heta-Schuldtitel plus Zustimmung von jeweils einem Viertel der Nominale der Senior- und Nachranggläubiger.

Die Heta-Gläubiger können wählen zwischen einer Barzahlung von 75 Prozent für Senior-Heta-Schuldtitel sowie 30 Prozent für Nachrang-Heta-Schuldtitel oder alternativ einer Nullkupon-Inhaberschuldverschreibung (Zero-Bond) des KAF mit einer Laufzeit von etwa 13,5 Jahren, wobei Senior-Gläubiger den Zero-Bond im Umtauschverhältnis 1:1 zeichnen können (Nominale der Heta-Schuldtitel zum 1.3.2015 samt bis dahin angelaufener Zinsen zum Nominale der Zero-Bonds). Für Nachranggläubiger beträgt das Umtauschverhältnis 2:1.

Eine weitere Alternative gibt es für sehr langfristig orientierte nachrangige Heta-Gläubiger mit einer Laufzeit von etwa 54 Jahren. Der Zero-Bond des KAF wird mit einer Garantie des Bundes ausgestattet werden.

Die Gläubiger können somit - nach aktuellem Stand - mit einer Rückzahlung von bis zu 90 Prozent ihrer Investitionen rechnen.

Bevor der KAF das Angebot legen kann, müssen u.a. auch noch die gesetzlichen Grundlagen dafür geschaffen werden und es ist auch noch eine beihilferechtliche Prüfung der EU-Kommission abzuwarten

Schlussstrich

"Wir ziehen damit unter die dramatische Affäre Hypo einen hoffentlich endgültigen Schlussstrich, ohne dass es zu weiteren Belastungen beim Bund kommen wird", sagte Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) nach der heutigen Unterzeichnung eines Memorandums of Understanding (MoU) mit Gläubigern der Heta. "Wenn damit der Rucksack von den Schultern der Republik kommt, dann ist das ein guter Tag".

Mit der jetzigen Vereinbarung könne sowohl eine Insolvenz der Heta zum Schaden der Gläubiger als auch eine mögliche Insolvenz für Kärnten abgewendet werden, betonte Schelling in einer Pressekonferenz. Die Einigung in der Heta-Causa sei eines seiner Ziele als Finanzminister gewesen, "ein Rucksack, den ich gerne loslassen wollte".

Der Bund werde sicherstellen, dass Kärnten das nunmehr geplante Kompromissangebot legen wird und dessen Finanzierung sicherstellen. Aus Sicht der Republik habe sich gegenüber dem ersten Angebot nichts geändert. Was sich geändert habe, sei, dass nunmehr statt der Republik der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) den Zerobond emittieren werde, und dessen Laufzeit von 18 auf 13,5 Jahre verkürzt wird.

Keine Probleme erwartet sich Schelling aus dem Umstand, dass dazu noch eine Zustimmung der EU erforderlich ist, weil es sich um eine bundesgarantierte Anleihe handeln wird. "Beihilfenrechtlich hat die EU schon einmal ihre Zustimmung gegeben".

"Nun ist Kärnten am Zug", so der Finanzminister. Er gehe davon aus, dass Kärnten das vereinbarte rechtsgültige Angebot legen wird. Dafür würden noch bestimmte Rahmenbedingungen wie gesetzliche Änderungen und Beschlüsse im Kärntner Landtag benötigt werden. Der Bund habe Kärnten schon die Zusage für die notwendigen Mittel gegeben, auch mit der Hypo-Abbaugesellschaft Heta sei alles geklärt. "Das Angebot ist akzeptierbar", so Schelling.

Der Vorteil für den Bund bestehe in der Rechtssicherheit, dem Wegfall von Haftungsproblemen und dass es keine Gerichtsverfahren geben werde. Man werde nunmehr mit Hochdruck an der Umsetzung arbeiten, die im Herbst abgeschlossen sein soll.

"Es ist gelungen, dieses unsägliche Kapitel für beide Teile zu einem vernünftigen Ende zu bringen", meinte Schelling. "Beide Teile nehmen auch noch ihre Unzufriedenheit mit. Das ist das Wesen einer solchen Vereinbarung. Wir können es mit gutem Gewissen zu einem Ende bringen".

Gläubigervertreter Friedrich Munsberg, Vorstandsvorsitzender der Dexia Kommunalbank, und Vertreter eines Gläubigerpools von 60 Investoren mit 4,9 Mrd. Euro landesverbürgten Heta-Papieren, bezeichnete die heutige Einigung als einen ersten wichtigen Schritt für eine endgültige Lösung und "letztlich gute Lösung".

Die Verhandlungen seien für die Gläubiger ein langwieriger, mühsamer, kostspieliger und durchaus schmerzhafter Prozess gewesen. "In diesem Kompromiss werden wir ins Auge fassen müssen, einen erheblichen Teil unserer Forderungen zu verlieren", so Munsberg. Die Verluste werden von den Aktionären, Kunden und Steuerzahlern zu tragen sein.

Dennoch habe man zugestimmt, weil die Alternative langwierige, teure Gerichtsverfahren mit unbestimmten Ausgang gewesen wären.

"Wir sehen dieses Memorandum of Understanding" als eine Chance an, für Österreich, Kärnten und die Gläubiger eine akzeptable Lösung zu finden".