Steine soll er einem Pkw nachgeworfen und ihn beschädigt haben. Deshalb steht der Mann vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz. Er fühlt sich „absolut nicht schuldig“: „Offensichtlich will man mir etwas anhängen.“
Auto von "Fußballstar" als Zielscheibe?
Dass mehr dahintersteckt, wird bei der Befragung rasch klar. Der Fahrer sei der „Fußballstar“ des Ortes und rase oft an seinem Haus vorbei, sagt der Angeklagte. Auf der Gemeindestraße, die mit Splitt bedeckt ist: „Bei 20, 30 km/h hat es nur so geraschelt.“ Er habe nichts geworfen, da er ja den Griff der Garagentür in der einen Hand hatte und eine Gießkanne in der anderen. Ob es Reibereien gibt, fragt die Bezirksanwältin den Mann. „Ich habe Angst wegen meiner Mutter, die über die Straße gehen muss. Ich will nur meine Ruhe. Sie sollen nur nicht vorbeibolzen, wie die Irren.“Die Beifahrerin im Pkw hat nicht auf den Tacho geschaut, kann also zur Geschwindigkeit nichts Genaues sagen. Sie hat auch den Angeklagten nicht gesehen und dass er Steine geworfen hätte. Aber gehört hat sie etwas: „Einen Klescher.“ Ob der Lenker ein rasanter Fahrer sei, möchte die Bezirksanwältin wissen. „Er nützt die Gegebenheiten schon aus“, lautet die Antwort.
Unmut, Provokation, Zorn?
Der zweite Zeuge, Cousin des Lenkers, saß hinten rechts. Er will aus dem Augenwinkel gesehen haben, dass die Hand des Beschuldigten herunterging. „Nur eine Unmutsäußerung?“, fragt Schwarz. Erst der Klescher, dann die Hand, dann sei der Mann in die Garage gegangen, sagt der Zeuge. Trotz Schwarz’ Vorhalt, dass diese Reihenfolge technisch nicht möglich sei, bleibt er dabei. Man sei nicht zu schnell gewesen, man wisse ja, wie er Beschuldigte sei. Wie denn? „Er ist sofort zornig.“ Auch provoziert habe man nicht.
Das betont auch der Lenker. Er fahre nie schneller als 45. Der Mann habe die Hand aufgezogen und etwas geworfen. „Er passt jeden ab. Man weiß nie, was bei ihm passiert. Es sind schon genug Vorfälle gewesen.“ Er selber ist aber auch nicht ohne. Soll er doch dem Beschuldigten gedroht haben, ihm eine aufzulegen. Ein Verfahren dazu wurde allerdings eingestellt. Ob der Kratzer am Pkw durch Steinwurf oder hochgeschleuderten Splitt verursacht wurde, soll ein Sachverständiger beurteilen, entscheidet Schwarz. Es wird vertagt.