Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht steht ein Mann vor dem Bezirksgericht. Schon die Abklärung der Daten gestaltet sich schwierig. Wie sich zeigt, hört der Mann nicht gut. Es spießt sich auch beim Geburtsdatum des Kindes. Auch mit Hilfe von Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz kommt der Mann nicht drauf. Da geht die Bezirksanwältin lieber gleich auf Nummer sicher: „Wissen Sie, wie es heißt? Damit wir vom gleichen Kind reden.“ Ja, das weiß er.
Noch keinen Cent Unterhalt bezahlt
Unterhalt hat er noch keinen gezahlt. 5000 Euro sind angefallen. Da fühlt er sich schuldig. Schwarz will wissen, warum er nicht bezahlt hat. „Weil ich den Buben nie sehe“, sagt der Mann. Das zieht bei Schwarz überhaupt nicht: „Glauben Sie nicht, dass der Bub Essen, Kleidung und ein Dach über dem Kopf braucht?“ Zurück kommt ein auf die Kindsmutter Gemünztes: „Sie verplempert ja alles.“ Auch das beeindruckt Schwarz nicht: „Was leisten Sie für einen Beitrag, außer dass Sie das Kind gezeugt haben?“ Die Bezirksanwältin macht ihm klar: „Wenn Sie nicht zahlen, sehen wir uns in einem Jahr wieder. Dann heißt es ein, zwei Monate sitzen und trotzdem zahlen.“
Diesmal gibt es einen Monat Freiheitsstrafe auf Bewährung und die Information, dass er ein Besuchsrecht für sein Kind beantragen kann.