Wegen Körperverletzung müssen sich zwei Frauen vor dem Bezirksgericht Feldbach verantworten. Beide bekennen sich nicht schuldig. „I hob sie net amol angriffn“, bekräftigt die eine. Für Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz nicht nachvollziehbar: „Keiner greift keinen an – woher habt’s ihr dann eure Verletzungen?“
Wie es dazu kam
Gekommen ist alles so. Der Gatte der jüngeren Frau war zu später Stunde zu seinem Bruder gefahren. Stark betrunken drohte er, sich umzubringen. Seine Frau fuhr ihm nach – begleitet von ihrer Mutter und deren Lebensgefährten. Zeitgleich rief der Bruder die zweite nun Angeklagte an. „Ein Fehler“, meint der zum Bruder Geflüchtete.
Nicht der einzige in dieser Nacht. Die zur Hilfe Gerufene hat gleich die Polizei alarmiert: Weil die Jüngere Radau gemacht habe. Sie sei auf sie losgegangen, habe sie an den Haaren gerissen, an der Hand gepackt, ihr das T-Shirt heruntergerissen und der BH ging auch kaputt. Die Mutter und deren Lebensgefährte hätten die Jüngere wegzogen. Das Hämatom am Oberarm – Grund für die Anklage der Älteren – müssten der Jüngeren ihre Angehörigen beigebracht haben.
Ständig provoziert
Die Ältere habe ständig gelacht, sagt die Jüngere. „Sie hat das witzig gefunden.“ Sie habe sie aufgefordert zu gehen. Das klingt der Richterin zu höflich: „Was haben Sie gesagt?“ Die Frau rückt mit dem Originalton heraus: „Dass sie sich schleichen soll.“ Na, geht doch.
Sie war in Rage, es gab ein Handgemenge. Sie erfasste die Kontrahentin am T-Shirt, ihre Mutter zog sie an der Jacke zurück: „Mein Mann ging dazwischen, hat uns ausandergedrückt.“ Dabei soll die zweite Verletzung verursacht worden sein, die ihr angelastet wird. Im Polizei-Protokoll steht: Beim Zurückziehen sei sie „instabil geworden“, habe den Fuß in die Höhe gerissen und ihren Gatten unabsichtlich im Bereich des Brustkorbes getroffen. Der erlitt eine Prellung. Zu Protokoll gegeben hat er, dass seine Frau gegen die andere tätlich werden wollte, aber ihn getroffen habe.
"Die zwei Weiber fetzen"
Vor Gericht tut er sich schwer. Die Bezirksrichterin hilft ihm bodenständig auf die Sprünge: „Die zwei Weiber fetzen, auf steirisch gesagt. Und dann?“ Ihre Eltern hätten seine Frau zurückgezogen, „damit nicht gach was passiert“, sagt er. Seine Frau habe nichts getan, er ihre Kontrahentin am Leiberl gezogen, damit die nichts abbekomme. Das hat bisher niemand ausgesagt. „Ganz knapp bei der Falschaussage“, so die Bezirksanwältin. Als er sich nicht erinnern will, wer ihn getreten hat, reicht es Schwarz: „Wenn sie mich weiter pflanzen, schicke ich das Protokoll der Staatsanwaltschaft zur Überprüfung wegen falscher Zeugenaussage.“ Die Bezirksanwältin wundert sich, warum er sich nicht der Zeugenaussage entschlagen hat: „Er redet sich in einen Strudel hinein, das ist sensationell.“
Nicht einmal die Schwiegermutter erkannt
Die Mutter der jüngeren Frau bestätigt die Aussagen der Tochter. Zu den Verletzungen kann sie nichts sagen, aber zum Zustand des Schwiegerssohns: „Er war high oder rauschig und hat mich als Schwiegermutter nicht einmal erkannt.“ Die Bezirksanwältin staunt: „Dafür hat er heute eine sehr ausführliche Zeugenaussage gemacht.“
Mehr Licht bringt die Zeugin nicht in die Sache. Aber vielleicht gelingt das ja dem Bruder des Mannes der Jüngeren und einem Polizisten. Dazu wird vertagt.