Die Entscheidung wurde gespannt erwartet, gestern fällte sie der Europäische Gerichtshof in Luxemburg: Unternehmen dürfen Arbeitnehmerinnen das Tragen eines islamischen Kopftuchs verbieten. Es müsse dafür eine unternehmensinterne Regel geben, die nicht diskriminierend sei und das Tragen aller politischen, weltanschaulichen oder religiösen Zeichen betreffe.
Bernd Hecke