Auf Solarleuchten, Laserpointer und Weihnachtsbeleuchtung hatte es das Trio abgesehen. Sie wurden nachts vor Häusern gestohlen. Auch ein Stromkabel, es diente der Beleuchtung eines Rentiers, musste dran glauben. Es wurde durchgeschnitten. Das Rentier selbst, zum zweiten Mal im Visier von Dieben, ist so fest verankert, dass es unerlaubten Zugriffen widersteht.
Die zweite Hälfte des Jahres 2016 trieb das Dreigespann sein Unwesen. Vor Bezirksrichterin Elisabeth Schwarz ist nur ein Duo erschienen. Der Dritte ist derzeit gut aufgehoben, wie die Bezirksanwältin anmerkt. Er sitzt: in einer Justizanstalt. Sein Kompagnon ist voll geständig: „Es war einfach Dummheit, ich bereue es und ich bin bereit, den Schaden zu ersetzen. Es war für uns ein dummer Adrenalin-Kick.“
"Nicht ganz schuldig" und ein Beruf, der nicht direkt genannt wird
Nicht ganz schuldig“, fühlt sich die Frau, eine ungarische Staatsbürgerin. Sie sei ja nicht so oft dabei gewesen. Die Abklärung ihrer Daten gestaltet sich delikat, weil eine Schulklasse mit Minderjährigen bei der Verhandlung zuhört. Sie arbeite nicht, lebe von Ersparnissen und ihr Freund, bei dem sie jetzt wohnt, unterstütze sie, sagt die Angeklagte. „Sie wissen aber schon, was hier bei Beruf steht?“ fragt die Bezirksrichterin mit Blick in die Unterlagen und Rücksicht auf die Schüler. Die Angeklagte nickt. Jetzt wissen es die Schüler auch – da braucht es wenig Fantasie.
Dann ist ihm der Reis gegangen
Die Beute hat der Angeklagte im Garten vor dem Haus aufgestellt, in dem er wohnt. Eigenen Garten hat er gar keinen. Als die Sache ruchbar wurde, ist ihm der Reis gegangen und er hat alles in einen schwarzen Sack gepackt und zu seinem Komplizen gebracht.
Dann sind die Geschädigten als Zeugen an der Reihe. Jedes Mal erklärt der Angeklagte, dass er sich entschuldigen und Schadenersatz leisten will. „Es“ komme nicht mehr vor, beteuert er.
Für die weibliche Angeklagte gibt es eine Diversion, wenn sie den nachgewiesenen Schaden von 132 Euro bezahlt. Sie will. Ratenzahlung? „Das wird auf einmal bezahlt“, meint sie in herablassendem Tonfall mit entsprechender Handbewegung. Für den männlichen Angeklagten – reumütig, aber vorbestraft – lautet das Urteil: 90 Tagsätze zu zehn Euro, Schadenersatz und Zahlung der Gerichtskosten.