Bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über Änderungen und Verschärfungen bei der Mindestsicherung, der untersten Sozialleistung mit maximal 837 Euro im Monat für Alleinstehende, wird hinter den Kulissen über eine neue, weitreichende Maßnahme beraten. Es handelt sich um die sogenannte Residenz- oder Wohnsitzpflicht. Das berichtet die "Presse" in ihrer Donnerstag-Ausgabe. Ausgehandelt werden soll die Regelung zwischen Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) in Gesprächen mit den Ländern bzw. mit der für Flüchtlinge zuständigen Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP).
Wien trägt die Hauptlast
Flüchtlinge mit Asylstatus und/oder subsidiär Schutzberechtigte, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können und mangels Job eine Mindestsicherung erhalten, sollen damit an ihren bisherigen Unterkunftsorten gehalten werden, satt nach Wien zu drängen. Die Bundeshauptstadt trägt bei der Mindestsicherung bereits jetzt die Hauptlast, nach den letzten verfügbaren Zahlen aus dem Jahr 2014 war mehr als die Hälfte aller Bezieher in Wien gemeldet (141.000 von bundesweit 256.000).
Derzeit ist Wien der Hauptanziehungspunkt für Flüchtlinge innerhalb Österreichs. Allein heuer wird damit gerechnet, dass bis zu 40.000 Asylberechtigte neu in die Mindestssicherung kommen und damit das Sozialbudget der Stadt belasten.