Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Eine Nachrichtenseite der Muslimbrüder, die nach dem Sturz Mursis 2013 zu Terroristen erklärt worden waren, verbreitete unter Berufung auf die Verteidiger der Verurteilten, diese seien nach dem Zufallsprinzip verhaftet und mit Folter zu Geständnissen gezwungen worden. Auch Menschenrechtsorganisationen hatten den Prozess kritisiert.
Ex-Präsident Mursi war im Juni in einem anderen Verfahren ebenfalls zum Tode verurteilt worden. Seit seinem Sturz bekamen auch Hunderte weitere Führer und Unterstützer der Bruderschaft vor Gericht die Todesstrafe.