"Österreich hat ein massives Problem mit Regulierung und überbordender Bürokratie" - mit diesem - nicht unbedingt neuen Befund - beginnt eines der ausführlichsten Kapitel im neuen Regierungsprgramm. Die Regulierungsdichte sei nicht nur ein tägliches Ärgernis, "sondern schadet auch unserem Standort und gefährdet Wachstum und Arbeitsplätze", heißt es in der Einbegleitung. Daher sollen "Verwaltung und Bürokratie deutlich reduziert und Regeln praxisgerechter gestaltet werden".
Das soll auch die Beschleunigung von Verfahren für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gelingen.
Neu ist dabei die geplante Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten. Der Standortanwalt hat das Recht, im UVP-Verfahren als Partei die öffentlichen Interessen, die für ein Vorhaben sprechen, und deren Gewichtung gegenüber anderen öffentlichen Interessen geltend zu machen.
So sollen UVP-Verfahren beschleunigt werden
-> Der „Einsendeschluss“ für Beweisanträge; kürzere Frist für den Schluss des Ermittlungsverfahrens und Möglichkeit der Beendigung mit dem Ende der mündlichen Verhandlung.
-> Vermeidung unnötiger Verfahrensschleifen / Beschleunigte Einreichung, Vermeidung von Verfahrensschleifen durch zügige Mängelbehebungsaufträge der Behörden und Gerichte innerhalb von vier Wochen.
-> Sachgerechte Eingrenzung überschießender Beschwerde- und Verzögerungsmöglichkeiten.
-> Beschleunigung von Verfahren durch Erhöhung der Zahl an tatsächlich verfügbaren Sachverständigen durch koordinierte Anstrengungen von Bund und Ländern sowie Stärkung der Ressourcen des Bundesverwaltungsgerichts.
-> Zuständigkeitsregelung für bundesländerübergreifende Verfahren (Überwiegensprinzip). Zuständigkeit der UVP-Behörde auch nach dem Abnahmebescheid für im Verfahren ausgesprochene Auflagen.
-> Kostensenkung: Einsparung der Kundmachungskosten durch verstärkte Nutzung des Internets und bürgerfreundliche Abfragemöglichkeit.
-> Vollkonzentrierte Genehmigungsverfahren (One-Stop-Shop) für Linienvorhaben des BMVIT unter Einräumung einer Parteistellung der Länder
-> Durchforstung der umweltrechtlichen Materiengesetze betreffend öffentliches Interesse hinsichtlich unbestimmter Gesetzesbegriffe
-> Unternehmen sollen von statistischen Meldepflichten entlasten