Der wohl wichtigste Unterpunkt im Bereich Staatswesen des Regierungsprogramms ist die Weiterentwicklung der direkten Demokratie und besonders das Instrument "Volksbegehren". In einer ersten Stufe soll möglich schnell eingeführt werden, dass 100.000 Wahlberechtigte eine echte Gesetzesinitiative starten können. Es ist dann mit den bisherigen Einbringungsmöglichkeiten von Gesetzen gleichwertig, also mit Regierungsvolagen ebenso wie Initiativanträgen. Damit hat die FPÖ eines ihrer wichtigsten Wahlversprechen durchsetzen können. Es wird auch ausdrücklich festgehalten, dass die aktive Mitgestaltung direkte Mitwirkung von Bürgern auf der Ebene politischer Entscheidungsprozesse "schwach ausgeprägt" ist. Allerdings halten die Koalitionäre auch fest, dass politische Partizipation "nicht einseitig verordnet werden" kann, sondern "von selbst wachsen" muss.
Ist solch ein Volksbegehren erfolgreich, muss es in der Folge im Nationalrat behandelt werden und behinhaltet dann ein Rederecht des Einbringers des Begehrens vor dem Parlament. Auch der zuständige Minister muss Stellung beziehen.
Nach drei Jahren soll das Modell dann evaluiert werden. Ist es erfolgreich soll in einer zweiten Stufe ab 2022 ein Volksbegehren auch in einer Volksbefragung münden können.
Dafür muss das Begehren dann von mindestens 900.000 Wahlberechtigten unterstützt werden und vom Parlament innerhalb eines Jahres nicht behandelt worden sein. Dabei soll es dann jeweils eine Vorabkontrolle des Verfassungsgerichtshofs geben, um keinen Widerspruch zu den grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen Österreichs festzuestellen. Die EU-Mitgliedschaft ist von dieser Möglichkeit aber ebenso ausgeschlossen wie andere Mitgliedschaften in internationalen Organisationen.
Wenn das Parlament dieses Modell nicht mit Zweidrittelmehrheit beschließen, ist ausdrücklich eine Volksbefragung für die Einführung vorgesehen.