Es war einer der großen Aufreger im Rahmen der Regierungsverhandlungen: Die Frage nach der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. Sie wird von der neuen Regierung nicht in Frage gestellt. Aber: Die Mitglieder müssen entlastet werden, heißt es im Regierungsprogramm. Und dieser Forderung wird Nachdruck in dem Papier Nachdruck verliehen. Zwar wird kein Ausmaß der Beitragssenkung formuliert, sehr wohl aber ein Zeitpunkt bis zu dem die Kammern ihre Vorschläge vorlegen müssen.
Zeitfenster bis Ende Juni 2018. "Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen. Diese Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhalten", heißt es im Regierungsprogramm.
Gesetzliche Maßnahmen angedroht. Das wird auch mit einem Ultimatum verknüpft - gehen die Maßnahmen aus Sicht der Regierung nicht weit genug, gibt es ein Gesetz. Konkret wird im Regierungsprogramm folgendes formuliert: "Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht ausreichend zielorientiert behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen."
Die Bundesregierung erwarte sich von den gesetzlichen Interessensvertretungen effiziente Strukturen. "Eine zukünftige Leistungserbringung soll daher zu einem erhöhten Nutzen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen", so die Forderung.