Die SPÖ plädierte dafür, die Gleichstellung schon vor dem vom VfGH gesetzten Ablaufdatum 31. Dezember 2018 umzusetzen. Die ÖVP hielt sich bedeckt, die FPÖ gab sich abwartend. Tut die Politik nichts, wird aufgrund des VfGH Entscheids ab 2019 nicht nur die Ehe für alle geöffnet, sondern auch die bisher nur für gleichgeschlechtliche Paare vorgesehene Eingetragene Partnerschaft (EP). Ob ÖVP und FPÖ das wollen, blieb offen. Bei den Freiheitlichen zeigte sich zumindest eine Tendenz, bezeichnete deren Verfassungssprecher Harald Stefan die EP im ORF-"Morgenjournal" doch als "jetzt dann offenbar sinnlos", weil sie der Ehe beinahe gleichwertig sei. Eine hohe Priorität habe dies nicht, und an einer Entscheidung schon in der nächsten Nationalratssitzung zweifelte Stefan.
Der geschäftsführende SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder drängte hingegen darauf, das Erkenntnis des VfGH schon früher umzusetzen. "Die SPÖ hat bei der ersten Nationalratssitzung im November einen Antrag im Parlament eingebracht. Diesen könnten wir bald in einem Justizausschuss beraten und Ende Jänner im Plenum beschließen", erklärte Schieder in einer schriftlichen Stellungnahme. Der SPÖ-Antrag sieht ein Auslaufen der EP vor. Für eine Diskussion über diesen Punkt sei man aber offen, hieß es im Parlamentsklub auf APA-Anfrage.
Schieder sieht auch in Teilen der ÖVP einen Sinneswandel, weil sich der ehemalige ÖVP-Bundespräsidentschaftskandidat Andreas Khol im ORF-"Report" am Dienstag für einen früheren Zeitpunkt der Eheöffnung offen gezeigt hat: "Wenn Andreas Khol dafür ist, sollte VP-Obmann Kurz nicht länger blockieren. Beenden wir gemeinsam endlich diese Diskriminierung!"
In der ÖVP wollte man sich allerdings nicht festlegen. Auf Anfrage wurde auf das schon am Dienstag ausgegebene Wording verwiesen. "Höchstgerichtliche Urteile sind stets zu akzeptieren und nehmen wir zur Kenntnis", lautet dieses. Die weitere Vorgangsweise werde man erst besprechen.
Rechtsanwalt Helmut Graupner vom Rechtskomitee Lambda, der die Eheöffnung federführend betrieben hat, sprach sich gegenüber der APA für die Beibehaltung der eingetragenen Partnerschaft aus. Dass sich dann auch Hetero-Paare für diese Entscheiden können, bedeute einen Zuwachs an "Wahlfreiheit", meinte er unter Zuhilfenahme eines der politischen Lieblingsbegriffe der ÖVP. Eine zweite Option neben der Ehe passe ins 21. Jahrhundert, verwies er etwa auf den Zivilpakt (PACS) in Frankreich.
In Justizkreisen werden indes Stimmen laut, die für eine generelle Reform des Eherechts plädieren. Jenes in Österreich sei nämlich "ein Nazigesetz aus dem Jahr 1938", das dringend erneuert gehöre, wie ein hochrangiger Jurist gegenüber der APA formulierte. In ganz Europa sei das Verschuldensprinzip bei der Scheidung bereits abgeschafft, das die Expartner nach der Trennung zum "Schmutzwäsche waschen" zwinge. Das Ehe-, Scheidungs- und Unterhaltsrecht nach der Ehe seien Baustellen, die endlich anzugehen seien. Die Eingetragene Partnerschaft parallel bestehen zu lassen, bringe wenig, weil die Unterschiede zur Ehe zu marginal seien, so der Experte.