Am 15. Oktober wird die Zahl der ungültigen Stimmen möglicherweise höher sein als bei vergangenen Wahlen. An der Angebotsvielfalt liegt das nicht: Insgesamt treten 16 Parteien an, zehn davon österreichweit. Und doch wird es auf den Wahlzetteln mehr Weißraum als gewohnt geben. Die fünfte Spalte bleibt leer. Hintergrund ist die Entscheidung des Teams Stronach, nicht mehr anzutreten.
Die gesetzliche Basis für die leere Spalte findet sich in Paragraf 49 der Nationalratswahlordnung. Vor den Parteibezeichnungen steht „Liste 1, 2, 3 usw.“ geschrieben. Und: „Beteiligt sich eine im zuletzt gewählten Nationalrat vertretene Partei nicht an der Wahlwerbung, so hat in der Veröffentlichung nur die ihr nach Absatz 3 zukommende Listennummer und daneben das Wort ,leer‘ aufzuscheinen.“ Statt FRANK (Kurzbezeichnung des Team Stronach im Jahr 2013) also „leer“ in der Spalte 5, die der Partei nach dem Ergebnis der letzten Nationalratswahl zustehen würde.
Dass dies zu besonderer Verwirrung bei den Wählern führen könnte, glaubt man bei der Bundeswahlbehörde nicht. Diese Regelung gilt übrigens nur für Nationalratswahlen. Käme es bei Landtags- oder Gemeinderatswahlen zu einem solchen Fall, würde der Stimmzettel einfach „aufgefüllt“ werden. Wolfgang Fercher