Die Verhandler von Bund, Ländern und Gemeinden haben sich nun definitiv auf den neuen Finanzausgleich geeinigt. Er regelt die Verteilung der Steuermittel bis zum Jahr 2021 und gilt damit vorerst kürzer als der letzte Finanzausgleich von 2008, der bis 2014 lief und zweimal verlängert wurde.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) zeigt sich erfreut, dass der Einstieg in eine Aufgabenorientierung gelungen sei. Die Länder wiederum dürfen sich über zusätzliche 300 Millionen Euro jährlich freuen.

Konkret ist vorgesehen, dass den Bundesländern jedes Jahr 300 Millionen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, ohne dass diese zweckgebunden sind. Hinzu kommt noch eine Einmalzahlung von 125 Millionen Euro zur Bewältigung der großen Flüchtlingswelle des Vorjahres.

Pakt zum Finanzausgleich ist unterzeichnet

Von diesen 125 Millionen gehen 37 Millionen an Gemeinden, die Flüchtlinge aufgenommen haben. Insgesamt bekommen die Kommunen vom 300-Millionen-Brocken 106 Millionen Euro. Davon fließen 60 Millionen in einen Fonds für strukturschwache Gemeinden. Schließlich können sich die Kommunen noch über 80 Millionen (über die ganzen fünf Jahre gerechnet) für die Siedlungswasserwirtschaft freuen.

Eine Valorisierung gibt es beim Pflegefonds um 4,6 Prozent, was einem Wert von 110 Millionen bis 2021 entspricht. Als Anschub für den Ausbau von Hospiz und Palliativversorgung fließen 18 Millionen Euro. 15 Millionen kostet die Abschaffung des Kinderselbstbehalts in Spitälern.

Was die Aufgabenorientierung angeht, werden die Mittel für Kindergärten ab 2018 kriteriengebunden vergeben. Ab 2019 gilt dasselbe für die Nachmittagsbetreuung an Schulen.

Verländert wird der Wohnbauförderungsbeitrag. Gleichzeitig soll eine bundeseinheitliche Bauordnung etabliert werden. Eine weitere Einigung gibt es bei der Errichtung von Eisenbahnkreuzungen. Hier teilen sich Bund und Länder bzw. Gemeinden die Errichtungskosten zu gleichen Teilen.

Vereinbart wurden auch noch (bis 2018) Haftungsobergrenzen für die Gebietskörperschaften sowie ein Spekulationsverbot.

Zu guter Letzt wurden noch Kostendämpfungspfade für Gesundheit und Pflege vereinbart. Bei der Gesundheit wird von 3,6 auf 3,2 Prozent bis 2021 abgeschmolzen.