Am 21. April beginnt in Lüneburg einer der vermutlich letzten größeren NS-Prozesse in Deutschland. Der frühere SS-Unterscharführer Oskar Gröning muss sich wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen im Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau verantworten. Mehrere NS-Kriegsverbrecher wurden erst Jahrzehnte nach Kriegsende angeklagt, andere konnten sich der Verfolgung entziehen:
HANS LIPSCHIS: Der mutmaßliche frühere SS-Wachmann in Auschwitz muss sich nicht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht verantworten. Das Landgericht Ellwangen (Baden-Württemberg) lehnte 2014 ein Verfahren gegen den 94-Jährigen wegen Verhandlungsunfähigkeit ab. Die Staatsanwaltschaft hatte dem gebürtigen Litauer vorgeworfen, zwischen 1941 und 1943 Beihilfe zum Mord an 10.510 Menschen geleistet zu haben.
SIERT BRUINS: Als Angehöriger der deutschen Sicherheitspolizei in den Niederlanden soll er 1944 einen Gefangenen erschossen haben. Dafür wurde der gebürtige Niederländer 1949 dort zum Tod verurteilt, später umgewandelt in lebenslange Haft. In Deutschland, wo Bruins lebt, galt die Tat zunächst als verjährter Totschlag. Später wertete die Staatsanwaltschaft sie als Mord. 2013 kam er mit 92 Jahren vor Gericht. Das Landgericht Hagen stellte das Verfahren aber ein: Nach 70 Jahren sei der Nachweis des Mordvorwurfs nicht möglich gewesen.
LASZLO CSATARY: Der ehemalige NS-Lagerkommandant starb 2013 mit 98 Jahren in Budapest. Er soll 1944 maßgeblich an der Deportation von Juden in Konzentrationslager beteiligt gewesen sein. Wenige Wochen vor seinem Tod wurde er in Ungarn angeklagt. Zuvor hatte das Oberste Gericht der Slowakei ein Todesurteil, das 1948 gegen ihn in Abwesenheit ergangen war, in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt.
JOHN DEMJANJUK: Der 91-jährige gebürtige Ukrainer starb 2012 in einem bayerischen Pflegeheim - zehn Monate nach seiner Verurteilung als Holocaust-Mittäter. Das Landgericht München hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden im Lager Sobibor zu fünf Jahren verurteilt. Mit Blick auf sein Alter wurde der Haftbefehl aber aufgehoben.
SAMUEL KUNZ: Der wegen Beihilfe zum Massenmord angeklagte mutmaßliche NS-Verbrecher starb 2010 kurz vor Beginn seines Prozesses. Kunz soll 1942/1943 Wachmann im Vernichtungslager Belzec gewesen sein. Wegen Mordes in zehn und Beihilfe zum Mord in mindestens 430.000 Fällen sollte dem 89-Jährigen der Prozess gemacht werden.
HEINRICH BOERE: Das Landgericht Aachen verurteilte den 88-Jährigen 2010 wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Er hatte 1944 als Teil eines SS-Mordkommandos niederländische Zivilisten erschossen. Er starb 2013 hinter Gittern. Boere war 1949 in den Niederlanden in Abwesenheit verurteilt worden, die Strafe wurde aber nie vollstreckt.
(Schluss) an/ar