Eine Geschworenen-Jury hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg einen 52-jährigen Mann wegen der Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung (Paragraf 3d nach dem Verbotsgesetz) und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeit und Beschwerde an.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen "Thiazi-Forums" im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben. Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen "Wolke" und dem Synonym "Betreuer 6" den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.
Das 2012 geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.
"Ich bin nicht Wolke"
Der Beschuldigte stellte die Geschworenen am Landesgericht Salzburg vor ein Rätsel. "Ich bin nicht 'Wolke', der gesucht wird", betonte er. Er kenne den Herrn zwar persönlich, doch dieser wolle anonym bleiben. Damit sich Herr "Wolke" im "Thiazi-Forum" unerkannt online registrieren konnte, habe er auf dessen Ersuchen hinauf seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der 52-Jährige. Allerdings ließ er dann die Frage offen, ob der Zugriff auf seinen Computer illegal erfolgt sei oder nicht.
Die Identität des mysteriösen Users gab der Angeklagte nicht preis. Er wolle den User schützen, weil er eine Anonymität im Internet befürworte und das Recht auf freie Meinungsäußerung weiter auslege als das österreichische Strafgesetzbuch, rechtfertigte sich der Angeklagte. Dass er von anderen Usern als "Wolke" identifiziert werde und ihm strafrechtlich Konsequenzen drohten, habe er in Kauf genommen. Auch wenn Herr "Wolke" ein Gleich- oder Ähnlichdenkender sei, sei das nicht als seine Bestätigung dafür zu werten, was "Wolke" alles geschrieben habe.
Keine Zeile verfasst
Er selbst habe keine Zeile verfasst, sondern die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen, betonte der bisher unbescholtene Mann. "Ich habe keine Anmeldung und keinen Account." Dass er beim Oktoberfest vor rund zehn Jahren in München Teilnehmer der Internetplattform getroffen und sich als "Herr Wolke" ausgegeben hat, treffe zu, sagte der Salzburger. Und er habe im Auftrag von "Wolke" einem User aus Deutschland aus Solidarität Geld überwiesen, weil dieser nach einem Hausbrand Geld für die Einrichtung benötigt habe.
Bei einer Hausdurchsuchung stießen Beamte des Verfassungsschutzes auf ein dubioses Pamphlet des Angeklagten mit dem Titel "Z-Plan". Darin erläuterte der Unternehmer seine Einstellung zu gesellschaftspolitischen Themen. In dem Konzept soll die Rede von Straflagern, einem Freistaat Salzburg und einem möglichen Anschluss Österreichs an Deutschland die Rede gewesen sein. Auch die jüdische Bevölkerung soll unter Kritik geraten sein. Der Staatsanwalt ortete in dem 50-seitigen Konzept im Gegensatz zum Angeklagten nationalsozialistisches Gedankengut. "Der Z-Plan hat keinen NS-Bezug", meinte der Salzburger.
"Kein eindeutiger technischen Beweis"
Der Angeklagte plädierte für einen Freispruch im Zweifel. Pflichtverteidiger Michael Polst sagte, es gebe keinen eindeutigen technischen Beweis dafür, dass der Angeklagten die Postings ins Internet gestellt habe. Am Nachmittag wurden Zeugen befragt.
m Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft. Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden.