Nach dem Prozess um die BZÖ-Wahlbroschüre, ist vor dem Scheinrechnungsprozess. Kaum hat Uwe Scheuch das eine Verfahren hinter sich, droht ihm bereits das nächste: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Klage gegen den ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmannstellvertreter eingebracht. Wegen Missbrauch der Amtsgewalt, wie WKStA-Sprecher Konrad Kmetic sagt. Angeklagter Schaden: rund 23.000 Euro.
Motivation kam von Uwe Scheuch
Zu „verdanken“ hat Scheuch die Anklage Walter S., seinem einst engsten Mitarbeiter. Der hat seinem ehemaligen Chef in einem Prozess im August 2015 schwer belastet. In dem war S. wegen Amtsmissbrauch zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.
S. hat in den Jahren 2007 und 2008 Geld des Landes Kärnten auf ein Konto geschleust. Von dem wurden dann Ausgaben für das damalige BZÖ und auch für Uwe Scheuchs persönlichen Wahlkampf bezahlt. „Die Motivation, das Konto einzurichten, sei von Uwe Scheuch gekommen“, sagte Walter S. vor Gericht.
Scheinrechnungen ausgestellt
Funktioniert hat das Ganze mit Hilfe eines Medienunternehmers. Der produzierte Zeitschriften, stellte dafür dem Büro von Uwe Scheuch überhöhte Rechnungen und dort sorgte Walter S., dass diese vom Land bezahlt wurden. Uwe Scheuch soll, so die Anklage, seinen Mitarbeiter angewiesen haben, die Rechnungen zur Auszahlung freizugeben. Im Wissen, dass die nicht korrekt sind und es dafür keine adäquate Gegenleistung gibt.
Der Differenzbetrag zwischen tatsächlicher Leistung und Rechnung wurde an andere Firmen bzw. Privatpersonen ausbezahlt. Die überwiesen das Geld dann mittels Scheinrechnungen – Rechnungen, für die es teilweise gar keine Leistung gab – ans „Parteikonto“. So hat es S. vor Gericht genannt.
Die Klage gegen Uwe Scheuch – für den die Unschuldsvermutung gilt – ist nicht rechtskräftig.