- Hauptangeklagter Lahoo S. (30 Jahre, afghanischer Staatsbürger):
Bei dem 30-Jährigen soll es sich um den Kopf der Bande handeln. Er hat die Schleppungen nach Westeuropa organisiert und kassierte auch die Gelder von den Flüchtlingen. Bei der tödlichen Schlepperfahrt im August 2015 soll er angewiesen haben, sich nicht um die Flüchtlinge zu kümmern, obwohl diese lautstark auf sich aufmerksam gemacht haben, weil sie keine Luft mehr bekamen. Er wurde wegen organisierter Schlepperei sowie wegen mehrfachen Mordes unter besonders grausamen Umständen angeklagt. Unter seinen Opfern waren auch Kinder. Im ungarischen Strafrecht wird der Mord an Personen unter 14 Jahren besonders hart bestraft. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb lebenslängliche Zuchthausstrafe.
- Zweitangeklagter G. M. I. (30 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Der Bulgare soll laut Staatsanwaltschaft der Stellvertreter von Lahoo S. gewesen sein und die Schlepperfahrer unter seine Fittiche genommen haben. Er wurde in die Bande aufgenommen, weil er laut Staatsanwaltschaft gute Kontakte zu Kriminellen in Bulgarien hatte. Auch er war an der tödlichen Schlepperfahrt im August 2015 beteiligt. Er wurde ebenfalls wegen organisierter Schlepperei und wegen Mordes mit besonderer Grausamkeit angeklagt. Ihm legte die Staatsanwaltschaft zudem eine die Lebensgefahr verursachende Körperverletzung zur Last. Dem 31-Jährigen droht ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe.
- Drittangeklagter T. V. B. (39 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Er soll den tödlichen Transport im August 2015 als sogenannter Vorläufer begleitet haben. Diese Vorläuferwagen fuhren stets voraus, um die Lage zu sondieren. Der 39-Jährige soll dem Fahrer des Todes-Lkw bei der Flucht geholfen haben. Auch ihm droht lebenslange Haft. Ihm wird ebenso organisierte Schlepperei und mehrfacher Mord unter besonders grausamen Umständen vorgeworfen.
- Viertangeklagter I. N. S. (26 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Der junge Bulgare soll den Kühltransporter gelenkt haben. Obwohl die Flüchtlinge nach einer halben Stunde Fahrt mit Hämmern, Klopfen und Geschrei auf sich aufmerksam gemacht haben, dass sie keine Luft mehr bekommen, fuhr der Bulgare einfach weiter. Laut Staatsanwaltschaft hat der 26-Jährige zunächst seinen bulgarischen Chef über die Vorkommnisse informiert, der wiederum dem afghanischen Kopf der Bande Bescheid gab. Da er jedoch die Weisung bekam, die Tür des Laderaums nicht zu öffnen und sich nicht um die erstickenden Menschen zu kümmern, hielt der Fahrer nicht an. Als alle 71 Insassen tot waren, ließ er den Lkw bei Parndorf im Burgenland stehen und flüchtete mit dem Drittangeklagten. Die Staatsanwaltschaft beantragte deshalb ebenfalls eine lebenslange Zuchthausstrafe. Die Anklage lautet auf Beteiligung an organisierter Schlepperei sowie mehrfachen Mord unter besonders grausamen Umständen.
- Fünftangeklagter S. K. H. (52 Jahre, bulgarisch-libanesischer Staatsbürger):
Der 52-Jährige soll die Fahrzeuge für die Schlepperbande organisiert haben. Der Mann lebte zunächst in Österreich, ehe er als Gebrauchtwagenhändler nach Kecskemet zog. Er kümmerte sich um die Wartung und die Instandhaltung der Schlepperautos. Meist hatten die Wagen zur Ablenkung provisorische polizeiliche Kennzeichen montiert. Er soll auch Fahrer für die Schlepperfahrten angeworben haben. Er wurde wegen organisierter Schlepperei angeklagt. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe, die bei einem Strafrahmen von bis zu 20 Jahren möglich ist.
- Sechstangeklagter N. N. P. (36 Jahre - bulgarischer Staatsbürger):
Er war ein weiteres Mitglied der Schlepperbande, dem organisierte Schlepperei vorgeworfen wird. Er wurde als vorläufig letzter der Bande in Bulgarien in Haft genommen. Auch ihm droht eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren. Er war an jener Schlepperfahrt beteiligt, bei der sich die Flüchtlinge im letzten Moment retten konnten. Die Schlepperautos wurden zum Teil in seinem Namen gekauft.
- Siebentangeklagter M. V. M. (44 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Dem 44-jährigen Bandenmitglied wird organisierte Schlepperei sowie Lebensgefahr verursachende Körperverletzung vorgeworfen. Auch ihm droht eine bis zu 20 Jahre lange Freiheitsstrafe. Allerdings befindet sich der Mann noch auf der Flucht. Gegen ihn wird in Abwesenheit verhandelt. Er war der Fahrer jenes Schlepperfahrzeuges, das einen Tag nach der tödlichen Tragödie unterwegs war. Die Flüchtlinge in dem Lkw, die ebenfalls keine Luft mehr bekamen, konnten sich im letzten Moment retten.
- Achtangeklagter Y. S. G. (51 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Er ist ein weiteres Bandenmitglied, der bei den organisierten Schleppungen geholfen haben soll. Auch bei ihm beantragte die Staatsanwaltschaft eine unbedingte Haftstrafe, wobei bis zu 20 Jahre möglich sind.
- Neuntangeklagter G. G. T. (22 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Der junge Bulgare gehörte ebenfalls der Schlepperbande an. Auch er könnte eine unbedingte Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren ausfassen.
- Zehntangeklagter T. V. B. (37 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Der 37-Jährige muss sich wegen organisierter Schlepperei verantworten. So wie seine Bandenkollegen könnte er eine Freiheitsstrafe von bis zu 20 Jahren erhalten.
- Elftangeklagter P. S. A. (32 Jahre, bulgarischer Staatsbürger):
Das Mitglied der Schlepperbande könnte ebenfalls eine langjährige Freiheitsstrafe ausfassen. Die Staatsanwaltschaft beantragte wegen organisierter Schlepperei bis zu 20 Jahre Haft.