Wir befinden uns mitten in der Urlaubszeit, eine Frage vieler Mieter ist: Muss ich dem Vermieter bevor ich in den Urlaub fahre einen Wohnungsschlüssel aushändigen? Die klare Antwort darauf lautet nein. Der Vermieter hat während aufrechter Mietdauer keinen Anspruch auf einen Wohnungsschlüssel.

Auch darf der Vermieter die Wohnung nicht ohne Wissen und Willen der Mietpartei in deren Abwesenheit betreten. Mieter müssen das Betreten des Mietgegenstandes durch den Vermieter oder eine von ihm bevollmächtigte Person grundsätzlich nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gestatten. Wichtige Gründe wären etwa ein Rohrbruch, die Behebung ernster Schäden des Hauses, ein persönlicher Augenschein im Falle eines Vermieterwechsels oder auch in zumutbaren Maßen die Besichtigung durch Mietinteressenten bei Beendigung des Mietverhältnisses.

Was Mietern welche in Urlaub fahren empfohlen wird ist einen Reservesschlüssel einer Person des Vertrauens zu übergeben. Ob dies ein Nachbar, ein Bekannter oder Verwandter ist, ist unerheblich. Die Mietpartei sollte in Folge den Vermieter darüber informieren, wo sich der Reserveschlüssel befindet. Unterbleibt dies und entsteht ein Schaden in der Wohnung der darauf zurückzuführen ist, dass die Wohnung nicht rechtzeitig betreten werden konnte, können unter Umständen Schadenersatzanspruche des Vermieters entstehen.