In vielen Mietshäusern hat die Unsitte Einzug gehalten, die alten Matratzen, Autoreifen oder andere Dinge, die nicht mehr gebraucht werden, einfach in den Kellergängen oder im Hof auf Allgemeinflächen abzustellen. Vom Vermieter wird in Folge meist ein Entrümpelungsunternehmen beauftragt, das aber von den Mietparteien anteilig bezahlt werden soll. Die Verrechnung erfolgt dann über die jährliche Betriebskostenabrechnung. Dies sehen Mieter, von welchen der Müllberg nicht stammt, natürlich nicht ein.

Eine Entrümpelung auf Kosten aller Mieter kann auf jedem Fall nur dann stattfinden, wenn es sich tatsächlich um herrenloses Gut handelt. Sollte man wissen, wem die Gegenstände gehören, ist es ratsam den Vermieter darüber zu informieren. Sobald aber die Zuordnung nicht mehr möglich ist, darf der Vermieter den Unrat auf Kosten aller entfernen lassen. Hier helfen nur eine aufmerksame Hausgemeinschaft und der Wunsch aller, Müllkosten zu sparen. Mitunter kann diese Unsitte dadurch beendet werden, dass die Hausgemeinschaft alljährlich einen Müllcontainer bestellt, in den alle ihre alten Sachen hineinwerfen können.