Beim Auszug aus meiner Mietwohnung wurde mir die Kaution mit der Begründung verweigert, ich hätte diese in einem ungepflegten Zustand hinterlassen. Das stimmt nicht: Die Wohnung war besenrein. Wofür dient eigentlich die Kaution?
ANTWORT: Dazu erklärt Christian Lechner von der Mietervereinigung: Die Kaution dient dem Vermieter als Sicherheitsleistung für alle zukünftigen Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis stehen. Zum Beispiel wenn die Miete nicht bezahlt wird, oder die Wohnung beschädigt zurückgegeben wurde. Bereits bei Anmietung vorhandene Schäden und Mängel sollen damit nicht abgesichert werden.
Wichtig wäre in diesem Zusammenhang eine umfangreiche Beweisaufnahme (Protokoll, Fotos, Zeugen). Die Kaution wird fällig, wenn das Mietverhältnis beendet und der Mietgegenstand an den Vermieter übergeben wird. Grundsätzlich unverzüglich – Vermieter dürfen sich nur jene Beträge einbehalten, die zur Tilgung berechtigter Forderungen dienen.
Wird die Kaution ungerechtfertigter Weise einbehalten, kann die Kautionsabrechnung beim Bezirksgericht überprüft und zurückgefordert werden. Wichtig wäre eine umfangreiche Dokumentation des Zustandes der Wohnung bei der Rückgabe, damit keine Beweisschwierigkeiten über den Zustand entstehen.
PETER FILZWIESER