Eine Studie des Fraunhofer-Institutes aus 1985 hat, einem deutschen Architekten nach, den Beweis geliefert, dass sich Dämmung nicht rechnet. Nicht nur das, durch eine Wärmedämmverbundsystem-Fassade sollen sogar die Heizkosten steigen! Skandal oder Sensation? Die Antwort lautet: „Es ist wohl beides richtig.“ Um einen Skandal handelt es sich, weil der Architekt und Dämmkritiker sich offenbar für nichts zu schade ist. Eine Sensation ist es, weil heute noch reihenweise Medien ungeprüft Schlagzeilen zu diesem Thema bringen. Das Fraunhofer-Institut hat nämlich schnell richtiggestellt: Es ging in der Studie nur um den Einfluss von Außenwandfarben auf den Energieverlust der Außenwände.
Richtig gerechnet
Aber jedes Märchen hat auch einen Kern Wahrheit: Wenn am Haus Fenster, Dach und Fassade in Ordnung sind, wird sich eine Dämmung alleine nicht rechnen. Die Angaben der Hersteller und Energieberater zum möglichen Einsparverlust sollten kritisch betrachtet werden. Gerüst- und sonstige Nebenkosten drücken nämlich den positiven Effekt der Energieeinsparung. Dafür erhält man behagliche Oberflächentemperaturen an den Innenwänden und spart dennoch Heizkosten. Garantiert.
Hier wird mit der Dämmung zu hart ins Gericht gezogen. Warum muss die sich auch immer rechnen? Rechnen sich die Alu-Felgen am Auto? Die neue Gasthermen-Heizung? Auch eine Garage wird sich über eingesparte Waschstraßen-Besuche nie rechnen, aber der Komfort durch eisfreie Autoscheiben und gewonnene Ablagen ist auch etwas wert, da werden Sie mir wohl zustimmen. Bei den nötigen Sanierungsarbeiten ist die Amortisation auf jeden Fall gegeben. Bröckelt der Putz und ist das Dach undicht, müssen die Gerüst- und sonstigen Kosten nicht der Dämmmaßnahme zugerechnet werden. Da kann sich eine gedämmte Gebäudehülle schnell rechnen. Ganz abgesehen vom höheren Gebäudewert - immer davon ausgehend, dass nicht gepfuscht wird. Schlussendlich noch eine Warnung für alle Konsumenten: Nicht nur im Neubau muss entsprechend der jeweils aktuellen Wärmeschutzverordnung gedämmt werden. Wer heute seine Fassade, das Dach, die Terrasse oder die Fenster renoviert oder erneuert, muss die in der OIB-Richtlinie 6 vorgegebenen U-Werte erreichen. Einen kostenlosen Download dazu gibt es im Internet unter der Adresse oib.or.at. Die Anforderungen an den Heizwärmebedarf entsprechen denen eines Neubaus! Seitens der Behörde wurde meines Wissens zwar noch niemand wegen zu wenig Dämmung bestraft, aber dem Bauunternehmer drohen teure Rechtsfolgen, wenn er hierzu nicht aufgeklärt hat. Das sollten Sie bei Ihrer Planung unbedingt bedenken!
Günther Nussbaum