1. Wasseranschlüsse im Freien absperren und Wasserleitungen ablassen.
  2. Heizanlage warten und bei Frostgefahr regelmäßig kontrollieren. Ist die Heizanlage außer Betrieb: Leitungen entwässern und Heizanlage mit Frostschutzmittel sichern oder ebenfalls entleeren.
  3. Dachrinnen und Abflussrohre von Laub und Schmutz befreien.
  4. Fassade auf mögliche Risse und feuchte Stellen kontrollieren.
  5. Dach auf Schäden untersuchen lassen.
  6. Bei Solaranlagen Frostschutz messen bzw. nachfüllen lassen.
  7. Zustand der Bäume regelmäßig prüfen und kaputte Äste entfernen.
  8. Gehwege frei von Laub, Schnee und Eis halten.
  9. Schneeschaufel und Streumaterial für Gehwege bereithalten.
  10. Im Schadenfall schnell handeln und Folgeschäden vermeiden.

Die Experten der Generali Versicherung machen außerdem darauf aufmerksam, dass Schäden am Grundstück und Eigenheim, die durch Frost, Sturm, Schneedruck und Dachlawinen hervorgerufen wurden, zwar von der Eigenheimversicherung abgedeckt werden - „dieser Schutz setzt aber trotzdem auch eine Instandhaltungs- und Sorgfaltspflicht des Versicherungsnehmers voraus." Der Versicherungsnehmer sei verpflichtet, die versicherten Gebäude in ordnungsgemäßem Zustand zu halten oder halten zu lassen. „Werden etwa Häuser während der Frostperiode durchgehend länger als 72 Stunden verlassen, sind ausreichende Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen, zum Beispiel die Kontrolle der Heizungsanlage im Abstand von zwei Tagen. Risse in der Fassade oder beschädigte Dachziegel können bei Feuchtigkeit und Frost zu teuren Schäden führen und gehören rechtzeitig behoben.“ Außerdem seien Wasseranschlüsse im Garten abzusperren und Dachrinnen von Laub zu befreien, damit auch hier keine Gefahr von gefrierendem Wasser ausgehen könne. Die Wartung der Heizung durch einen Fachmann sei besonders wichtig. „Bei nicht durchgehend in Betrieb genommenen Heizungsanlagen sind sämtliche wasserführende Versorgungsleitungen und Anlagen abzusperren und zu abzulassen. Heiz- oder Klimaanlagen sind mit Frostschutzmittel zu sichern oder ebenfalls zu entleeren.“