Schimmel in der Wohnung, die Miete wieder erhöht und die Heiztherme im Eimer: Welche Probleme Mieter und Vermieter 2008 am meisten beschäftigt haben, wissen Christian Lechner von der Mietervereinigung und Gert Kleinschuster vom Haus- und Grundbesitzerbund:

1.Wer hat für einen kaputten Boiler oder eine defekte Heiztherme aufzukommen - Mieter oder Vermieter?

"Eine strittige Sache, die letztlich individuell geregelt werden muss", so die Experten. Denn rechtlich gesehen ist nicht klar, ob der Mieter oder der Hausbesitzer den Schaden zu tragen hat. "Mietern raten wir in jedem Fall, die Eigentümer in schriftlicher Form zu bitten, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen", erklärt Lechner. Wichtig: Das Schriftstück immer eingeschrieben aufgeben. Reagiert der Eigentümer nicht, müsse der Mieter selbst tätig werden und versuchen, die Kosten rückwirkend einzufordern.

2.Muss ich die Wohnung ausmalen, wenn ich ausziehe?

Auch in diesem Fall bleibt der Gesetzgeber eine eindeutige Antwort schuldig. "Oft ist im Vertrag festgelegt, dass die Wohnung besenrein übergeben werden muss", sagt Kleinschuster. "Dass heißt, dass die Räume sauber sein müssen, beinhaltet aber keine Malerarbeiten." Für Letztere sei die "natürliche Abnützung" ausschlaggebend. "Ein dehnbarer Begriff", wie der Anwalt zugibt. Hinterlässt der Mieter in der Wohnung allerdings knallorange Wände, könne er damit rechnen, dass der Eigentümer verlangt, diese wieder mit einer neutralen Farbe zu übermalen. Generell sollten sich Mieter darüber im Klaren sein, dass die Kaution zur Behebung entstandener Schäden oder auch fürs Ausmalen verwendet werden darf.

3.In meiner Wohnung gibt es Schimmel: Wer ist für die Beseitigung zuständig?

Das kommt auf die Ursache an: "Ist der Schimmel auf einen Baumangel zurückzuführen und stellt er eine massive Gesundheitsgefährdung dar, muss der Eigentümer ihn beseitigen lassen", sagt Lechner. Kleinschuster gibt aber zu bedenken, dass "sofern die Schimmelbildung auf falsches Heiz- oder Lüftverhalten des Mieters zurückzuführen ist, die Haftung des Vermieters nicht klar gegeben ist." Welche Ursache vorliegt, müsse ein Gutachter beurteilen. Ein Tipp der Mietervereinigung: "Wenden Sie sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer!" Werden sich Mieter und Vermieter nicht einig, kann die Sache kostenlos vor der Schlichtungsstelle ausgetragen werden. Kommen Sie auch hier auf keinen grünen Zweig, ist der nächste Schritt das Verfahren vor dem Bezirksgericht. "In 90 Prozent läuft es aber auf einen Vergleich hinaus", sagt Kleinschuster.

4.Warum erhöht sich meine Miete?

Einerseits, weil der Hauptmietzins an einen Richtwert gebunden ist, der an die Inflation angepasst wird. Andererseits, weil im Juni die Betriebskostenabrechnung fällig ist. "Wurden etwa die Müllgebühren von der Stadt erhöht, kann es zu einer Nachzahlung kommen beziehungsweise sich die monatliche Umlage um maximal zehn Prozent erhöhen", sagt Kleinschuster. Ebenfalls ein Kostentreiber: steigenden Energiepreise.