Eigentlich arbeiten sie ja synchron, Frau Holle und die Hausbesitzer. Nur: Während die gute Frau alles daran setzt, Haus und Hof in winterliches Weiß zu tauchen, müssen die Hausbesitzer dafür sorgen, dass sie ihre Gehsteige so schnell wie möglich von der eisigen Pracht befreien.

Rechtliche Konsequenzen. Tun sie das nicht und verletzt sich dadurch ein Fußgänger, kann das rechtliche Konsequenzen haben. "Strafrechtliche, da im Grunde eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt, zivilrechtliche, da der Geschädigte Schadenersatz und Schmerzensgeld einklagen kann", erklärt Gert Kleinschuster, Vorstand des Haus- und Grundbesitzerbundes Steiermark. Die winterliche Pflichtübung gelte auch für Eigentümer eines Servituts.

.Dachlawinen. Weiters müssten Hausbesitzer auf Dachlawinen achten: "Warnstangen sind aufzustellen, Schneefänger zu montieren und letztlich ist dafür zu sorgen, dass das Dach vom Schnee befreit wird", so Kleinschuster. "Ignoriert ein Autolenker die Warnungen und landet eine Lawine auf seinem Fahrzeug, kann der Hauseigentümer nicht belangt werden." Geräumt sein muss von 6 bis 22 Uhr. Vielfach ein Grund, weshalb die Arbeit einem Hausbesorger übertragen wird. "Mit einem Stundensatz zwischen 20 und 25 Euro ist zu rechnen", erklärt dazu Franz Josef Liebich, steirischer Innungsmeister der Gebäudereiniger.

Salzen oder streuen. Um Schnee und Eis Herr zu werden, stünden Auftaumittel, Split und die Schneeschaufel zu Verfügung, zählt er auf. "Erstere zersetzen das Eis, sind als Pulver oder Lösung erhältlich und werden in verdünnter Form angewendet, um die Umwelt nicht zu sehr zu belasten." Split zu streuen mache nur Sinn, wenn der Schnee frisch sei. Außerdem müsse man bedenken, dass er zur Feinstaubbelastung beiträgt.