Berlin entschied sich für ein „Zweckentfremdungsverbot“, andere Städte für die Obergrenze. So dürfen private Airbnb-Vermieter ihre Unterkünfte in London grundsätzlich höchstens 90 Tage pro Jahr vermieten und in Amsterdam überhaupt nur 60.
Gemeinsam haben viele Städte und Regionen, dass sie dem rasanten Wachstum der US-amerikanischen Online-Vermittlungsplattform Airbnb mit neuen Gesetzen Einhalt gebieten wollen. Weil Airbnb-Nutzer Tourismusabgaben nicht zahlen würden, entgingen dem Staat Millionenzahlungen.
Auch in der Steiermark wälzt man Überlegungen für neue Gesetze seit Längerem. Vor allem nachdem Airbnb die Muskeln spielen ließ und Anfragen des Landes „gar nicht“ oder „völlig unzureichend und inhaltslos“ beantwortete, wie es in politischen Kreisen heißt. Schon am 1. Juli schrieb Tourismus-Landesrat Christian Buchmann daraufhin einen Brief an Landeshauptmann-Stellvertreter Michael Schickhofer, in dessen Zuständigkeitsbereich die „Nächtigungsabgabe“ fällt.
Buchmann skizzierte zwei mögliche Änderungen im „Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz“: Zum einen soll die doppelte Meldepflicht für Internetplattformen und deren Vermieter eingeführt werden. Und zum anderen sollen die Vermietungsplattformen gesetzlich verpflichtet werden, Nächtigungsabgaben einzuheben und abzuführen. Schließlich wolle man „fairen Wettbewerb“.
Wäre "österreichische Lösung" besser?
Bevor aber wirklich etwas passiert, musste einiges Wasser die Mur hinunterfließen. Nun soll es so weit sein. Wie zu hören ist, will die Regierung noch im Jänner die Novelle festzurren. Wie man dem drohenden Mehr an Bürokratie vorbeugen will? Airbnb & Co. sollen künftig alle Buchungsfälle melden, damit die Abgabenbehörde keine Ermittlungstätigkeiten betreiben muss.
Der Magistrat soll zudem direkt mit den Diensteanbietern eine Vereinbarung zur direkten Abführung der Ortstaxen treffen. Michael Schickhofer: „Ich will keine Benachteiligung der steirischen Wirtschaft, die jeden Monat oder jedes Quartal ihre Steuern zahlt.“
Die heimische Interessensvertretung freuen derlei Vorgänge naturgemäß. Wenngleich Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer lieber eine „gesamtösterreichische Lösung“ hätte. Jedenfalls aber müsse das „Meldewesen verschärft werden“. Vor allem in Graz – dort sei Airbnb besonders stark – müsse man wissen, wer welche Unterkunft wann vermiete.
Wien prescht vor, Tirol verhandelt
Wien, knapp 8000 der 15.000 heimischen Airbnb-Unterkünfte werden dort angeboten, ist juristisch bereits vorgeprescht und dient den Steirern jetzt als Vorbild. Ein Gesetz für strengere Regeln wurde im Stadtparlament verabschiedet und soll noch im ersten Quartal wirksam werden. Wie die Lösung konkret aussieht und vor allem in welcher Form Airbnb benötigte Daten weiterleitet, bleibt vorerst aber offen. Wien will Kontaktdaten der Anbieter ebenso wie die Adressen sämtlicher vermieteter Einheiten.
In Tirol wiederum setzt man auf Verhandlungen mit dem Zimmervermittler. Diskutiert wird eine „automatisierte Kurtaxen-Abgabe“. Airbnb hebt zentral ein und leitet die Zahlungen weiter. Das Unternehmen sei vom Vorschlag „begeistert“, heißt es von Hotellerie-Obmann Mario Gerber. Von Strafen und Kontrollen hält man in Tirol indes nicht viel. Dies sei in der Praxis de facto nicht umsetzbar. Denn man müsse sich laut Gerber die Frage stellen: „Mit welchem Recht wird da an der Tür geläutet und kontrolliert?“