Ob die Kunden im Einzelhandel Maske tragen - und zwar auch die richtige - muss stichprobenartig von den Handelsbetrieben kontrolliert werden, geht aus der gestern Abend von Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) veröffentlichten Verordnung hervor. Vergangene Woche hatte dies Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck (ÖVP) noch heftig bestritten und sich diesbezüglich einen Schlagabtausch mit dem privaten Handelsverband geliefert.
Dieser wurde heute in einer Aussendung deutlich. "Die vermeintliche 'Klarstellung' von BM Schramböck entpuppt sich als Fehlinformation", schreibt der Handelsverband. Schramböck hatte vergangenen Donnerstag in einer Presseaussendung verlautbart: "Die Regierung hat gestern klar und deutlich kommuniziert, dass nicht die einzelnen Handelsbetriebe die Maskenpflicht der Kundinnen und Kunden kontrollieren müssen, sondern die Kontrolle in Stichproben über die Polizei laufen wird."
So liest sich die rechtliche Begründung
In der aktuellen Verordnung liest sich das nun auf Seite 4 der rechtlichen Begründung so: "Was die Kontrolle der Einhaltung von Auflagen gemäß § 4 Abs. 1a betrifft, ist festzuhalten, dass das Ausmaß der Sorgetragungspflicht der Betreiber nicht überspannt werden darf und abhängig von zahlreichen Faktoren, wie insbesondere Kundenaufkommen, Anzahl der anwesenden Kunden etc., entsprechende Schulungen und Informationsmaßnahmen der Mitarbeiter, Beschilderungen, Durchsagen und sonstige Informationsmaßnahmen wie auch stichprobenartige Kontrollen, Auflage von Informationsmaterial und die freiwillige Bereitstellung von Masken umfassen kann."
Dazu meinte heute der Handelsverband: "Entgegen der Ankündigung der Bundesregierung sollen nun doch vom Handel selbst stichprobenartige Kontrolle durchgeführt werden und es muss Informationspflichten nachgekommen werden." Laut Verband herrscht nun "allgemeine Rechtsunsicherheit". "Gemäß dem COVID-19-Maßnahmengesetz sind Strafzahlungen von bis zu 3600 vorgesehen, wenn die Händler ihrer entsprechenden Sorgfaltspflicht nicht nachkommen", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will.
"Kein Widerspruch zu Aussagen"
Das Wirtschaftsministerium kann jedenfalls keinen Widerspruch zu den Aussagen von voriger Woche erkennen. "Im Rahmen der Verordnung ist klar geregelt, dass es eine Wahloption für den Handel gibt - keinesfalls ist es die Pflicht der Händlerinnen und Händler, Kontrollen durchzuführen. Versprechen gehalten. Uns war es wichtig, den Händlerinnen und Händler die Möglichkeit zu geben - Möglichkeit ja, Zwang nein", meinte Schramböck zur APA.
Und sie ergänzte: "Ich fordere den Handelsverband dringend auf, die Verbreitung dieser Unwahrheiten einzustellen. (...) Eine Kann-Bestimmung ist keine Vorschrift im strengen Sinne, sondern eine Bestimmung, nach der im Einzelfall verfahren werden kann, aber nicht verfahren werden muss. Unseren Händlerinnen und Händlern steht frei, jene Instrumente zu nutzen, die ihre betriebliche Realität am besten widerspiegeln."
Reagiert hat heute auch die Wirtschaftskammer. "Sowohl die Wahloption aus den verschiedenen Maßnahmen - z.B. Durchsagen in den Geschäften oder Beschilderung -, als auch die Lösung für Geimpfte, sind für den Handel Möglichkeiten, die Regelungen umzusetzen um für die Geimpften Erleichterungen zu ermöglichen", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundesparte Handel.