Die Steuerreform bringt auch im Zusammenhang mit Neuwagen einige maßgebliche Änderungen mit sich. So sollen "insbesondere Kraftfahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß steuerlich begünstigt werden", wie Finanzminister Hartwig Löger betont.
Das bringt mit sich, dass sich die Höhe der Kfz-Steuer (motorbezogene Versicherungssteuer) künftig nicht mehr nur an der Motorleistung orientiert, sondern auch am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs. Die Steuerbelastung soll "abhängig vom CO2-Ausstoß hin zu jenen Fahrzeugen verlagert werden, die einen überdurchschnittlich hohen CO2-Ausstoß verursachen", wird seitens des Finanzministeriums (BMF) betont.
Die Grenzwerte des CO2-Ausstoßes werden demnach bei der lohnsteuerlichen Behandlung von Fahrzeugen angepasst und bei der motorbezogenen Versicherungssteuer neben der Motorleistung auch den CO2-Ausstoß aufkommensneutral mitberücksichtigen. Dabei geht es jeweils um Neuzulassungen und nicht um den Fahrzeugbestand. Die auch hierzulande besonders beliebten SUV, die auch aufgrund eines höheren Gewichts vielfach mehr Treibstoff benötigen und damit auch mehr CO2-Ausstoß verursachen, dürften im nächsten Jahr also tendenziell teurer werden.
"Um für Betriebe den Anreiz zu erhöhen Mitarbeitern vermehrt Elektrofahrräder anzubieten, wird auch für diese die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges bei unternehmerischer Tätigkeit geschaffen", wird im BMF betont.
ÖAMTC begrüßt Änderungen bei der NoVA
Änderungen gibt es auch bei der Normverbrauchsabgabe (NoVA), die seit vielen Monaten bei Autofahrerclubs und dem Fahrzeughandel in der Kritik steht. Denn durch die Einführung des neuen Abgas-Messverfahrens WLTP für die Normverbräuche drohte eine Erhöhung der Steuerbelastung durch die NoVA in Höhe von insgesamt 570 Millionen Euro, rechnet der ÖAMTC vor.
"Nur weil der Verbrauch im Labor steigt, während sich auf der Straße nichts ändert, dürfen die Konsumenten nicht zusätzlich belastet werden", sagt ÖAMTC-Experte Martin Grasslober. Daher begrüße er die nun angekündigte "aufkommensneutralen Änderung der NoVA". Ob die Mehrbelastung durch das WLTP-Messverfahren mit der Steuerreform gänzlich ausgeglichen werde "und es wirklich zu einer aufkommensneutralen Änderung der motorbezogenen Versicherungssteuer kommt", müsse sich freilich erst anhand der noch zu präsentierenden Details zeigen.
Eigenstromsteuer für Fotovoltaikanlagen fällt
Löger verweist auf weitere ökologische Aspekte der Steuerreform. Denn abseits der Mobilität werde beispielsweise die Eigenstromsteuer für Fotovoltaikanlagen abgeschafft. Auch Biogas, Wasserstoff und LNG werden steuerlich begünstigt – nachhaltig produzierter Wasserstoff und nachhaltig produziertes Biogas aus erneuerbaren Quellen wird dabei steuerfrei.