Insgesamt 45 Millionen Euro müssen Erste Bank und Sparkassen nach dem OGH-Urteil zu den Negativzinsen an Kreditkunden zurückzahlen. Es geht laut Urteil darum, dass Kredite mit einer Zinsuntergrenze auch eine Zinsobergrenze haben müssen. Wie viele andere Banken haben auch Erste und Sparkassen Kunden variable Kredite mit einer Zinsuntergrenze, aber ohne Begrenzung nach oben verkauft. Von den 45 Millionen Rückzahlung entfallen 14 Millionen auf die Erste, der größere Rest trifft die Sparkassen. Betroffen sind rund 350.000 Kreditkunden, die Rückzahlungen erfolgen bis Ende September.

Auch bei den Volksbanken sollen im September die Entschädigungen auf den Konten betroffener Kunden sein. Die Bawag ist bei Kunden der Immo-Bank in der Pflicht. Die Immo-Bank gehört seit Dezember 2016 der Bawag. Vorher hat sie dem Volksbankenverbund gehört. Da bei früher vergebenen variabel verzinsten Privatkrediten die negativen Referenzzinssätze nicht an die Kreditkunden weitergegeben worden seien, "können sich betroffene Kunden gerne an uns wenden", so die Bawag am Donnerstag. "Wir werden die Ansprüche prüfen und eine Gutschrift wird in den nächsten Monaten erfolgen." Nach Angaben der Bank soll die Causa aber auch nicht allzu viele Immo-Bank-Kunden betreffen.