Nach rund vierjährigen Verhandlungen haben sich die EU und Japan grundsätzlich auf den Abschluss eines der weltweit größten Handelsabkommen verständigt. Auf Ministerebene sei eine politische Einigung erzielt worden, erklärte EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström am Mittwoch nach einem Treffen mit dem japanischen Außenminister Fumio Kishida in Brüssel.
Die Frage des Investorenschutzes ist beim geplanten EU-Japan-Handelsabkommen aber noch ungelöst, wie ranghohe EU-Beamte am Mittwoch in Brüssel erklärten. Bisher gebe es von Japan keine Bereitschaft, von Schiedsgerichten zu einem vollwertigen Investitionsgerichtshof überzugehen, wie die EU dies wolle. Beim EU-Japan-Gipfel am Donnerstag in Brüssel soll eine "Grundsatzvereinbarung" fixiert werden.
Diese Grundsatzvereinbarung besteht einerseits aus dem Rahmenvertrag, dem strategischen Partnerschaftsabkommen, das auch Fragen des Klimaschutzes, der Forschung, Cybersicherheit und andere Sicherheitsfragen beinhaltet. Andererseits geht es um ein wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen, welches über den reinen Freihandel hinausgehe. Ein EU-Beamter sagte, es sei möglich, dass beide Abkommen noch heuer fertig verhandelt würden, Garantien gebe es aber keine dafür.
Agrarsektor als großer Gewinner?
Der europäische Agrarsektor wurde von einem ranghohen europäischen Verhandler als großer Gewinner der bisher erzielten Verhandlungsergebnisse bezeichnet. So könne die EU in Zukunft fast alle Agrarlebensmittel zollfrei nach Japan exportieren. Für einige Produkte gebe es Quoten, einige Käsesorten könnten völlig zollfrei nach Japan ausgeführt werden, für andere Milchprodukte habe Japan noch Schutzbestimmungen aufrechterhalten.
Im Automobilsektor werde Japan alle internationalen Standards übernehmen, welche die EU bereits anwende. So gebe es aber keine internationalen Standards für Emissionswerte oder Zukunftstechnologien wie Wasserstofftanks. Der Pkw-Sektor sei für die Europäer der einzig sensible Bereich, sagte ein EU-Beamter. Hier wolle die europäische Industrie eine siebenjährige Übergangsfrist. Leichter könne eine Einigung bei Autoteilen erzielt werden. Nach Ablauf aller Übergangsfristen soll zu 99 Prozent Freihandel zwischen der EU und Japan herrschen, hieß es.
Die EU und Japan wollen mit der Grundsatzvereinbarung ein starkes Zeichen gegen den Protektionismus vor dem G-20-Gipfel in Hamburg setzen. Dies ist insbesondere eine Geste in Richtung USA.