Für Bioprodukte sollen ab Mitte 2020 in der Europäischen Union neue Regeln gelten. Vorgesehen sind einheitlichere Standards für Anbau und Importe und schärfere Kontrollen, um Etikettenschwindel mit Ökoprodukten zu unterbinden. Auf die neue Verordnung einigten sich Unterhändler der EU-Institutionen am Mittwochabend nach jahrelangem Streit.

"Die Menschen wollen grüneres und gesünderes Essen auf ihrem Teller, und die Nachfrage nach ökologisch angebauten Produkten wächst in der EU täglich", erklärte Staatssekretär Clint Camilleri aus Malta, das derzeit den Vorsitz der EU-Länder hat. "Wir sind stolz, eine Einigung zu verkünden, die das Potenzial des Ökolandbaus heben, Bauern unterstützen und das Vertrauen der Verbraucher stärken wird."

Den Entwurf der Verordnung mit Regeln zum Anbau und zur Kennzeichnung von Produkten aus der ökologischen Landwirtschaft hatte die EU-Kommission schon Anfang 2014 vorgelegt. Doch rangen die Unterhändler der Mitgliedsländer, der Kommission und des EU-Parlaments seit Oktober 2015 um Details.

Vereinbart wurden nun unter anderem eine Vereinheitlichung und Vereinfachung von Produktionsregeln. Ausnahmen und Sonderregeln sollen abgebaut werden. Das Kontrollsystem werde gestärkt, hieß es. Spezielle Kontrollen des Anbaus würden ergänzt durch Inspektionen entlang der gesamten Produktionskette. Auch Überprüfungen bei Händlern würden eingeführt. Zudem sollen EU-Standards künftig auch für Importware gelten; Sonderregeln würden abgebaut.

Der Grünen-Abgeordnete Martin Häusling zeigte sich als Unterhändler des Parlaments erleichtert, dass nun endlich ein Durchbruch gelang. Er nannte als wichtigen Punkt auch die Einigung über den Umgang mit Verunreinigungen durch Pestizide.

Demnach müssen Bauern Vorsorge treffen, um solche Verunreinigungen zu vermeiden. Sollten nicht für Bioprodukte erlaubte Pflanzenschutzmittel oder Dünger festgestellt werden, sollen Produkte drei Jahre kein Biosiegel mehr tragen dürfen. Bei absichtlichen Verunreinigungen oder mangelnder Vorsorge kann das Label auf Dauer aberkannt werden.

Nach der Einigung der Unterhändler müssen der Rat der Mitgliedsländer und das EU-Parlament noch formal zustimmen.