Aufatmen bei Raiffeisen, weitere Ernüchterung bei den Betrugsopfern im AvW-Skandal. Beim Obersten Gerichtshof hat die Raiffeisen Bezirksbank Klagenfurt einen Musterprozess gewonnen. Ein durch den schweren Betrug des verurteilten Finanzjongleurs Wolfgang Auer-Welsbach um 49.000 Euro geschädigter Anleger wollte die RBB Klagenfurt dafür als Depotbank der AvW-Papiere haftbar machen. Laut dem rechtskräftigen OGH-Urteil habe aber die RBB Klagenfurt ihre Pflichten als Depotbank eingehalten und habe den Schaden nicht zu verantworten.
"Das Urteil bestätigt, dass wir beim AvW-Thema stets im Interesse der AvW-Anleger gehandelt haben. Mit Ende des jahrelangen Prozesses, sind wir nun optimistisch, das Kapitel AvW endgültig abschließen zu können", erklärte dazu Georg Messner, Vorstand der Raiffeisen Landesbank, welche die RBB Klagenfurt übernommen hat.
Auch zufrieden ob des Erfolgs zeigen sich die Rechtsanwälte der RBB Klagenfurt, Ernst Brandl (Brandl & Talos, Wien) und Gernot Murko (Murko Bauer Murko, Klagenfurt), welche die Bank in diesem Verfahren vertraten: "Erfreulicherweise ist es uns gelungen, die Gerichte von unseren Rechtsstandpunkten zu überzeugen. Das Urteil ist ein wichtiges Signal für die weiteren Gerichtsverfahren rund um AvW und eine Erleichterung für alle Depotbanken dieses Landes."
Der OGH ließ die außerordentliche Revision des Klägers in dem bereits seit Jahren laufenden Verfahren nicht zu. Die AvW-Gesellschaften wurden laufend von der FMA/BWA geprüft, weshalb die RBB Klagenfurt darauf vertrauen durfte, dass die Anleger nicht geschädigt werden. Das Verfahren hat Vorbildfunktion für andere anhängige Verfahren im Zusammenhang mit AvW-Genussscheinen.
Adolf Winkler