Die Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung wurde Anfang 2016 eingeführt und gilt für alle Firmen, deren Jahresumsatz je Betrieb 15.000 Euro sowie die Barumsätze dieses Betriebes 7500 Euro im Jahr überschreiten.
Sicherheitseinrichtung. Bis Ende März müssen die Registrierkassen nun auch manipulationssicher gemacht werden. Alle bisher verwendeten Registrierkassen benötigen ein Update auf die Vorschriften der Registrierkassen-Sicherheitsverordnung (RKSV) und zusätzlich brauchen alle Unternehmen eine oder mehrere Signaturerstellungseinheiten (Registrierkassen-Chip).
Bei FinanzOnline anmelden. Zusätzlich muss die Registrierkassa mit dem aktuellen Update und der Registrierkassen-Chip auf FinanzOnline angemeldet werden und der Startbeleg des Kassensystems mittels einer App des Finanzministeriums elektronisch überprüft werden, erklärte die Wirtschaftskammer (WKÖ) am Dienstag in einer Aussendung.
Rechtzeitig bestellen. Für Unternehmen, die trotz rechtzeitiger Bestellung die Registrierkassenpflicht bis Ende März noch nicht vollständig umgesetzt haben, gilt laut Interessensvertreter folgendes: Nur wenn der Registrierkassenlieferant trotz Bestellung bis Mitte März nicht liefern konnte, ist Straffreiheit möglich. Der Strafrahmen beträgt bis zu 5000 Euro.
Lieferengpässe. Auch der Handelsverband ruft alle Unternehmen auf, den letzten Tag zu nutzen, um eine manipulationssichere Kassen zu ordern beziehungsweise bestehende Systeme nachzurüsten, falls dies noch nicht gemacht wurde. "Wir sehen in der Branche große Anstrengungen, um den neuen Anforderungen zu entsprechen. Jedoch kommen Lieferanten kaum mit der Bearbeitung der Anfragen nach. Wir wissen von einigen Lieferengpässen, weshalb der 1. April bestimmt nicht von allen Betrieben eingehalten werden kann", so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes, in einer Aussendung. In der vom Finanzministerium eingeräumten Übergangsphase, gehe es darum die Beratung in den Vordergrund zu stellen und Unternehmer nicht zu bestrafen.