1. Was wird im Rahmen des E-Mobilitätspakets gefördert?
Ab heute kann die sogenannte „Ankaufprämie“ unter der Web-Adresse www.umweltfoerderung.at
beantragt werden. Im Rahmen des E-Mobilitätspakets stehen 72 Millionen Euro (von Bund und Autoimporteuren) bereit, um den Kauf von Elektroautos, E-Zweirädern und E-Nutzfahrzeugen sowie den Erwerb von privaten Ladestationen und den Ausbau öffentlicher E-Tankstellen zu fördern.
2. Wie hoch sind die Förderungen?
Die Förderungen bestehen aus zwei Teilen. Einem Rabatt des Fahrzeughändlers, dem E-Mobilitätsbonusanteil und der staatlichen Förderung. Privatpersonen bekommen beim Kauf eines Elektroautos 30 Prozent des Kaufpreises gefördert, jedoch maximal 4000 Euro. Beim Kauf eines Plug-in-Hybrids bekommt man bis zu 1500 Euro und E-Mopeds sowie E-Motorräder bekommen einen Zuschuss von bis zu 750 Euro.
3. Was muss man bei der Antragstellung beachten?
Zuerst muss man sich auf der Website registrieren. Man erhält danach einen individuellen Zugangslink. Dieser ist aber nur 24 Wochen gültig. In dieser Zeit muss Kauf, Zulassung und Antragstellung geschehen. Und dabei gibt es ein paar Stolperfallen zu überwinden. Die vollelektrische Reichweite des Fahrzeugs muss mindestens 40 Kilometer betragen und es darf in der Basisausstattung nicht mehr als 50.000 Euro kosten. Die Rechnung des E-Autos muss nach dem 1. 1. 2017 ausgestellt sein. Zwischen Kauf und Förderantrag dürfen maximal sechs Monate vergangen sein. Der E-Mobilitätsbonusanteil muss im exakten Wortlaut abgedruckt sein. Infos dazu gibt es auf www.umweltförderung.at. Dort findet man auch das nötige Formular zur Rechnungszusammenstellung. Das Auto muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits geliefert und angemeldet sein. Bei Leasingfahrzeugen muss die Anzahlung je nach Fahrzeugtyp mindestens zwischen 450 und 3000 Euro betragen. Und jetzt Achtung: Beim Stromlieferanten darf man nicht einfach den billigsten Anbieter nehmen. Die Energie für das E-Auto muss aus 100 Prozent Öko-Strom kommen. Übrigens: Plug-in-Hybrid-Autos mit Dieselantrieb werden nicht gefördert.
4. Auch Ladeinfrastruktur wird gefördert, in welchem Ausmaß?
Wer beim Kauf eines E-Autos eine Heimladestation installiert oder ein intelligentes Ladekabel kauft, erhält 200 Euro Pauschalförderung. Als Nachweis gilt die Bestätigung des Elektroinstallateurs oder die Rechnung über das Kabel.
5. Wie lange läuft die Förderaktion?
Die Aktion soll bis Ende 2018 laufen. Sie könnte aber früher enden, da das Fördervolumen auf 72 Millionen Euro begrenzt ist. Ist das aufgebraucht, ist die Aktion beendet.
6. Kommen auch Betriebe in den Genuss einer Förderung?
Ja. Auch die Förderung für Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine wird weiter ausgebaut. Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs erhalten diese 3000 Euro und 1500 Euro für Hybride. Die Anschaffung eines E-Zweirads wird mit 750 Euro gefördert, für ein neues E-Leichtfahrzeug bekommen Sie 1000 Euro und bis zu 20.000 Euro für einen E-Kleinbus bzw. ein leichtes E-Nutzfahrzeug. Infos: www.umweltfoerderung.at