Das Finanzministerium (BMF) hat die Kritik des Rechnungshofs an mangelnder Transparenz bei Körperschaftssteuerbegünstigungen, etwa bei der Gruppenbesteuerung für Konzerne, als "längst überholt" bezeichnet. Im Förderbericht 2015 seien die Zahlen angeführt. Demnach schätzt das BMF den Effekt der Gruppenbesteuerung bzw. den Steuerentfall für die Jahre 2013, 2014 und 2015 auf 250 Millionen Euro jährlich.

Für die Jahre 2008 bis 2011 hatte das BMF in seinen Förderberichten 2010 und 2011 den Steuerentfall durch die Gruppenbesteuerung noch auf 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Die nunmehr deutlich niedrigere Schätzung erklärt ein Sprecher des BMF auf Anfrage der APA, dass es sich früher um eine "Maximalvariante" gehandelt habe, die "nicht realitätsnah" gewesen sei. Die nunmehrige Steuerschätzung laute heute "unter Berücksichtigung aller Parameter" 250 Millionen Euro Steuerentfall jährlich.

Vorwurf: Effekte nicht überprüft

Der RH hatte auch gerügt, dass die einzelnen Begünstigungen im Körperschaftssteuergesetz nicht auf ihren Effekt hin überprüft worden seien. "Eine Überprüfung der Wirkung aller Begünstigungen im KStG würde eine deutliche Ausdehnung der Erklärungspflichten (auf befreite Körperschaften) und eine Erweiterung der Kennzahlen in den KÖSt-Erklärungen voraussetzen. Dies wurde bislang - aufgrund des Widerspruches mit dem Ziel der Entbürokratisierung für Unternehmen - nicht in Betracht gezogen", heißt es dazu in einer Stellungnahme des BMF gegenüber der APA.

Der Grüne Budgetsprecher Bruno Rossmann kritisiert das Finanzministerium, weil es die RH-Empfehlungen aus dem Jahr 2013 weitestgehend ignoriert habe. Durch die steuerliche Begünstigung aufgrund der Gruppenbesteuerung entgingen dem Staat jährlich hunderte Millionen Euro an Einnahmen, die im Budget fehlen, so der Grüne. Von der Gruppenbesteuerung würden vor allem Konzerne profitieren, da diese die größten Gestaltungsspielräume haben.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) stehe nicht nur bei Transparenzfragen der österreichischen Gruppenbesteuerung, sondern auch bei EU-Initiativen der Kommission für öffentliche Berichtspflichten von Konzernen auf der Bremse und gehöre zu den Blockierern, bemängelt Rossmann und fragt, welche Interessen Schelling eigentlich vertrete.