Das Landesgericht für Strafsachen Wien habe Elsners im Februar 2015 eingebrachten Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens mit Beschluss vom 15. Dezember 2016 abgewiesen, berichtet "profil". Gegen die Entscheidung des Landesgerichts legte Elsner Rechtsmittel ein, nun muss das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
Der dreiköpfige Richtersenat fand in den von Elsner eingebrachten Schriftsätzen keine Gründe, die eine Wiederaufnahme rechtfertigten, und verwies auf die rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue durch den Obersten Gerichtshof. Zuvor hatte sich auch die Staatsanwaltschaft Wien ablehnend geäußert.
Elsners Anwalt Andreas Stranzinger argumentiert, er bekämpfe die "nach unserer Auffassung fehlerhaften Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts. Der Richtersenat beruft sich nun aber auf den OGH, der selbst keine Tatsacheninstanz ist, sondern lediglich Formales zu bewerten hat."
Elsner war 2008 wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Der OGH hatte 2010 das erstinstanzliche Urteil von Richterin Claudia Bandion-Ortner zwar teilweise gekippt, Elsners Strafe aber bestätigt. Nach viereinhalb Jahren hinter Gittern kam er im Juli 2011 wegen Haftunfähigkeit frei. Seitdem versucht der heute 81-Jährige juristisch gegen das BAWAG-Urteil vorzugehen.