Strafrechtliche Relevanz wurde also keine festgestellt, rund um die Zahlungen einer Sonderdividende beim Verkauf von Hypo-Anteilen an die BayernLB. Der Zivilprozess in dieser Causa, der im Dezember 2014 unterbrochen worden ist, wird indes fortgesetzt. Die Heta werde noch am Freitag einen Fortführungsantrag stellen, sagte ein Heta-Sprecher auf APA-Anfrage.

"Sonderdividende": Unter diesem Titel flossen beim Verkauf der Hypo-Mehrheitsanteile an die BayernLB 50 Millionen Euro zusätzlich zum Kaufpreis an die damaligen Aktionäre - die Landesholding, die Hypo Burgenland und damit indirekt die Grazer Wechselseite Versicherung (GraWe), die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Neben den vier Aktionären wurden von der Hypo auch die ehemaligen Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez, Siegfried Grigg und die ehemaligen Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer geklagt.

Millionenschwerer Vergleich

Im Juli 2014 schlossen die Bank Burgenland bzw. deren Eigentümerin GraWe und die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung einen Vergleich mit der Hypo. Die GraWe zahlte 17,5 Millionen Euro, womit auch Ederer und Grigg aus dem Schneider waren. Die Mitarbeiter Privatstiftung erkannte einen Anspruch der Hypo in der Höhe von 1,575 Millionen Euro an.

Nach dem Beginn der Ermittlungen unterbrach Zivilrichter Thomas Liensberger am 1. Dezember 2014 den Zivilprozess. Es werde gegen die selben Personen ermittelt, die auch in den Zivilprozess involviert seien, es bestehe somit Parteienidentität, auch der untersuchte Gegenstand sei identisch, begründete der Richter seine Entscheidung.

Fortführungsantrag abgewiesen

Der Gutachter Karl Hengstberger wurde mit der Beurteilung der Causa beauftragt. Sein Verdikt fiel zugunsten der Beschuldigten aus, ein "subjektiv tatbestandsmäßiges Verhalten" sei nicht feststellbar. Das Verfahren wurde daher im August 2016 eingestellt. Die Hypo bzw. inzwischen Heta als Nachfolgegesellschaft stellte einen Fortführungsantrag, der vor einigen Tagen von einem Richtersenat des Landesgerichts Klagenfurt abgewiesen wurde.

Damit hat nun die Heta die Möglichkeit, den Zivilprozess wieder aufleben zu lassen, wenngleich die Chancen auf einen juristischen Erfolg durch die Einstellung des Strafverfahrens nicht gerade gestiegen sind.