Der EuGH entschied am Mittwoch, dass die Geldhäuser für die Nachteile, die den Schuldnern aus ungültigen Vertragsklauseln entstanden, komplett aufkommen müssen.
Daraus dürften für die Banken Rückzahlungen von insgesamt etwas mehr als vier Milliarden Euro resultieren, verlautete aus spanischen Notenbankkreisen. Das Urteil hatten weder die Institute noch Branchenexperten erwartet. An der Madrider Börse sackten die Kurse betroffener Geldhäuser wie Banco Sabadell, Banco Popular, Caixabank und Liberbank deutlich ab.
Mindestzinsklauseln
In der Finanzkrise hatten die Institute Hypothekendarlehensverträge mit sogenannten Mindestzinssatzklauseln ausgestattet. Diese sahen vor, dass der Kreditnehmer einen festgelegten Mindestzins bezahlen musste, auch wenn der Leitzins darunter lag. Kunden protestierten dagegen und verlangten das Geld zurück, das sie ihrer Ansicht nach zu viel an die Banken gezahlt hatten.
Spaniens Oberster Gerichtshof erklärte solche Klauseln im Mai 2013 zwar für nichtig. Dies galt aber nur für die Zukunft. Für die Zeit vor der Urteilsverkündung konnten die Kläger keine Ansprüche geltend machen. Der EuGH wiederum befand nun, dass dies mit EU-Recht unvereinbar sei, weil dadurch der Verbraucherschutz unzulässig beschränkt werde. Der EuGH-Entscheid kann nicht mehr angefochten werden, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. Damit können Bankkunden die Gelder, die seit Vertragsbeginn zu viel gezahlt wurden, von den Banken zurückfordern.
Die meisten spanischen Banken haben die umstrittenen Vertragsklauseln mittlerweile abgeschafft. Sie bilden für Entschädigungen Rückstellungen über rund fünf Milliarden Euro.