Jetzt ist es amtlich. Die Staaten der EU verlängern ihre Wirtschaftssanktionen gegen Russland. Die Strafmaßnahmen laufen nunmehr bis 31. Juli 2017, wie der Rat - die Vertretung der EU-Staaten - am Montag in Brüssel mitteilte.

Die Wirtschaftssanktionen zielen auf den russischen Finanz-, Energie- und Rüstungssektor sowie auf die Ausfuhr von militärisch und zivil nutzbaren (sogenannten Dual-Use) Gütern.

Die EU-Wirtschaftssanktionen gegen Russland wurden am 31. Juli 2014 als Reaktion auf Russlands Rolle bei der Destabilisierung in der Ukraine auf Seiten der pro-russischen Rebellen beschlossen.

Kein einziger Einwand

Die EU-Staaten erinnerten daran, dass die Sanktionen an die vollständige Umsetzung der Minsker Waffenruhe-Vereinbarung für die Ost-Ukraine geknüpft seien. Nach Überprüfung beim EU-Gipfel vergangenen Donnerstag haben die Staats- und Regierungschefs eine weitere Verlängerung im schriftlichen Verfahren beschlossen. Die Einspruchsfrist ist am heutigen Montag abgelaufen, ohne dass ein EU-Staat Einwände erhoben hätte.

Durch den Beschluss haben fünf große staatliche Banken sowie drei Energie- und drei Rüstungsunternehmen weiterhin keinen Zugang zum EU-Finanzmarkt.

Außerdem gibt es ein komplettes Handelsverbot im Waffenbereich sowie ein Ausfuhrverbot für "Dual-Use-Güter", also Waren, die auch militärisch genützt werden können. Außerdem wird Russland der Zugang zu besonderen Technologien und Dienstleistungen im Bereich der Ölproduktion verwehrt.

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